Abschlagsverfahren
Die vereinbarten Abschläge werden grundsätzlich jeweils zum 1. der Monate
Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember erhoben. Alternativ kann die Zahlungsweise auch monatlich zum 1. oder 15. vereinbart werden.
Eine Einzugsermächtigung erleichtert hierbei beiden Partnern die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und ermöglicht eine schnellere Auszahlung des Guthabens am Jahresende.



