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Sonderstrompreisregelung für Nachtspeicherheizungen zur Raumheizung,
(gültig ab 01.01.2011)
Als interessante Alternative zu z.B. Öl- oder Gasheizungen bieten wir unseren Kunden mit dem Sondertarif Nachtspeicherheizung einen besonderen Strompreispreis für Heizzwecke. Mit diesem Tarif wird Wärme aus Strom zu einer kundenfreundlichen Lösung.
Als Heizungsanlagen kommen hierfür in Betracht:
- Einzelspeichergeräte
- Zentralspeicher mit Warmwasserblock
- zentraler Feststoffspeicher
- Fußboden-Speicherheizung
Die Energielieferung für den Betriebsstrom bieten wir Ihnen zu folgenden Konditionen an:
| gültig ab 01.01.2011 | Netto | Brutto |
| Arbeitspreis: ct/kWh | 12,93 | 15,39 |
| Verrechnungspreis: €/Monat | 3,75 | 4,46 |
Die Konzessionsabgabe, die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von 3,53 ct/kWh netto und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Höhe von 0,03 ct/kWh netto sowie die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh netto sind in unseren Nettopreisen für 2011 enthalten. Die Brutto-Preise beinhalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit 19%).
Die bislang gültige Regelung, nach der für Nachtspeicherheizungen, die vor dem 1. April 1999 in Betrieb genommen wurden, ein ermäßigter Stromsteuersatz (1,23 Ct/kWh netto) gilt, entfällt gemäß § 9 Absatz 2a Stromsteuergesetz zum Jahresende. Den o. g. Preisen liegt der volle Stromsteuersatz in Höhe von 2,05 Ct/kWh/netto zugrunde.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen unter der kostenlosen Service Hotline:
08004836200
Stadtwerke Hünfeld GmbH
Lindenstraße 8
36088 Hünfeld