Sondertarif 96h |
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96-Stunden-Tarif Sonderstrompreisregelungen |
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Allgemein
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Für alle Angaben des Nettoverbrauchspreises gilt: Im Verbrauchspreis sind die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz vom 29. März 1999 und die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalten. Der Stromsteuersatz beträgt 2,05 Cent/kWh netto. Die Bruttoverbrauchspreise beinhalten zusätzlich die Umsatzsteuer, sie dienen nur der Information. Basis für die Abrechnung sind die Nettopreise. |
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Schwachlastregelung
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In Abhängigkeit zum Abnahmeverhalten kann der Kunde diesen Tarif mit oder ohne Schwachlastregelung wählen. Damit sich die Schwachlastregelung für Sie lohnt, sollte der Stromverbrauch während der Niedertarifzeit mindestens 25 % des Gesamtstromverbrauchs betragen. Dieser Tarif kann auf Wunsch von Kunden aus dem Privatbereich, Gewerbe- oder auch Landwirtschaftsbereich in Anspruch genommen werden. |
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Vertragslaufzeit: 12 Monate |
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Weitere Fragen beantworten wir Ihnen unter der kostenlosen Service Hotline: |
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Stromkennzeichnung
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