Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung
(gültig ab dem 01.03.2011)
Die Stromlieferung im Rahmen der Grundversorgung entspricht dem bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarif.
Hier finden Sie die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hünfeld GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden, Gewerbekunden und Landwirtschaftskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung."Haushaltskunden" im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Preisreglung
| Ohne Schwachlast regelung Netto | Ohne Schwachlast regelung Brutto | Mit Schwachlast regelung Netto | mit Schwachlast regelung Brutto | |
| Arbeitspreis ct/kWh | 19,68 | 23,42 | HT 20,56 | HT 24,47 |
| NT 15,04 | NT 17,90 | |||
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Leistungspreis (fest) €/Jahr mit Einzugsermächtigung |
33,52 | 39,89 | 35,08 | 41,75 |
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Leistungspreis (fest) €/Jahr ohne Einzugsermächtigung |
44,52 | 52,98 | 46,08 | 54,84 |
| Durchschnittspreisbegrenzung ct/kWh | 28,10 | 33,44 | 28,10 | 33,44 |
| Eintarifzähler (Netto) | Eintarifzähler (Brutto) | Zweitarifzähler (Netto) | Zweitarifzähler (Brutto) | |
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Verrechnungspreis €/Jahr ohne Leistungsmessung |
30,48 | 36,27 | 40,30 | 47,96 |
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Verrechnungspreis €/Jahr mit Leistungsmessung |
85,68 | 101,96 | 91,80 | 109,24 |
| Tarifschaltung in €/Jahr | 15,33 | 18,24 | ||
| Wandlersatz in €/Jahr | 30,67 | 36,50 | 30,67 | 36,50 |
Allgemein
Für alle Angaben des Nettoverbrauchspreises gilt: Im Verbrauchspreis sind die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz vom 29. März 1999 und die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalten. Der Stromsteuersatz beträgt 2,05 Cent/kWh netto. Die Bruttoverbrauchspreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, sie dienen nur der Information und sind nicht Basis der Abrechnung.
Schwachlastregelung
In Abhängigkeit zum Abnahmeverhalten kann der Kunde diesen Tarif mit oder ohne Schwachlastregelung wählen. Dieser Tarif kann auf Wunsch von Kunden aus dem Privatbereich, Gewerbe- oder auch Landwirtschaftsbereich in Anspruch genommen werden.Die Niedertarifzeit (NT) beträgt täglich acht Stunden in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die restliche Zeit gilt als Hochtarifzeit (HT). Gerne unterstützen wir Sie dabei, herauszufinden, ob sich die Schwachlastregelung für Sie lohnt.
» Strom Grundversorgungsverordnung (Strom GVV) (pdf) [197 KB]
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08004836200
Stadtwerke Hünfeld GmbH
Lindenstraße 8
36088 Hünfeld