Bekanntmachung
Anpassung unserer Grundversorgungsverträge (Tarifverträge) an die StromGVV/GasGVV und Änderung unserer Ergänzenden Bedingungen
Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) bzw. die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträgen (Tarifverträge).
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden – das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen – werden ab dem 03.05.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (StromGVV/GasGVV) umgestellt. Eine Preisanpassung ist damit nicht verbunden.
Von der Vertragsanpassung nicht betroffen sind Kunden, die mit uns einen Vertrag über Sonderprodukte (Sondervertrag, Sondervereinbarung, Wahltarif Selekt Plus, Nachtspeicherabkommen, Wärmespeicherabkommen usw.), vereinbart haben; diese Verträge werden gesondert angepasst.
Zusätzlich machen wir bekannt, dass sich die Ergänzenden Bedingungen zur Grundversorgung geändert haben:
Strom
Erdgas