Ab dem 1. Juli 2024 legt die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) von 0,186 Ct/kWh auf 0,250 Ct/kWh fest.
Hintergrund der Erhebung ist die Regelung des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß der Verpflichtung verschiedene Maßnahmen von der THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählen primär die Durchführung der Befüllung der Gasspeicher.
Die Kosten hierfür werden an alle Gaskunden weitergegeben. Analog den übrigen Umlagen, Abgaben und Mehrwertsteuer werden jeweils die aktuellen Preiskomponenten bei unseren Tarifen in Ansatz gebracht.
Nachrichtlich speziell für Kunden im Grundversorgungstarif: Wir halten unsere Bruttopreise dennoch unverändert stabil!
gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH