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Energiespartipps

Erdgas-Versorgung der Stadtwerke Hünfeld

Gasspeicherumlage sinkt ab 01. Juli 2025 auf 0,289 CT/kWh

Ab dem 1. Juli 2025 legt die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) von 0,299 Ct/kWh auf 0,289 Ct/kWh fest.

Die zugehörige Pressemitteilung der THE finden Sie unter folgendem Link:

Pressemitteilung

Gasspeicherumlage steigt ab 01. Januar 2025 auf 0,299 CT/kWh

Ab dem 1. Januar 2025 legt die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) von 0,250 Ct/kWh auf 0,299 Ct/kWh fest.

Hintergrund der Erhebung ist die Regelung des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß der Verpflichtung verschiedene Maßnahmen von der THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählen primär die Durchführung der Befüllung der Gasspeicher.

Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE und durch die Höhe der umlagefähigen Menge beeinflusst. Bislang wurde die Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf SLP, RLM sowie Mengen an Grenzübergangspunkten (GÜP) und virtuellen Kopplungspunkten (VIP) erhoben. Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht jedoch vor, dass ab dem 01.01.2025 die Gasspeicherumlage nur noch auf SLP- und RLM- Mengen erhoben werden soll. Davon ausgehend, dass der Gesetzgebungsprozess mit Wirkung zum 01.01.2025 umgesetzt wird, hat THE die GÜP- und VIP-Mengen bei der Berechnung der ab dem 01.01.2025 gültigen Gasspeicherumlage unberücksichtigt gelassen. Letzteres sowie der im Vergleich zu den Prognosen stärkere Rückgang der umlagefähigen Menge in der aktuellen Periode fließen in die Berechnung der neuen Gasspeicherumlage ab dem 01.01.2025 ein.

Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 01.07.2025.

0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)

06652 – 180 220

vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de

Wahltarife für Privatkunden

„Sie sind auf der Suche nach einem ökologischen Gastarif? Sprechen Sie uns gerne an!

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Erdgaspreise Tarif: Fair Plus Haushalt Garantie ab 01.01.2026 - Preisblatt

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Erdgaspreise Tarif: Fair Plus Haushalt Garantie ab 01.07.2025 - Preisblatt

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Blaue Gasflamme
Landwirt

Wahltarife für Geschäftskunden (Gewerbe, Landwirtschaft)

Lieferung von Gas zur gewerblichen Nutzung, Landwirtschaft

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Erdgaspreise Tarif: Fair Plus Gewerbe Garantie ab 01.01.2026 - Preisblatt

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Erdgaspreise Tarif: Fair Plus Gewerbe Garantie ab 01.07.2025 - Preisblatt

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Die Stadtwerke Hünfeld GmbH stellt ihren Kunden innerhalb ihres Erdgas-Netzgebietes Erdgas zu nachfolgend aufgeführten Preisen und Bedingungen zur Verfügung.

Wenn Sie bereits Erdgas-Bestandskunde oder Bauherr in unserem Versorgungsgebiet sind, dann informieren Sie sich bitte über unsere aktuellen Tarife / Preiskonditionen bei unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum:

kostenfreie Rufnummer: 0800 4836 200  oder 06652 180 220
vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
oder im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld

Gaspreise in der Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung:

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Ergänzende Bedingungen GasGVV

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Erdgaspreise Tarif: Fair Plus ab 01.01.2026

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Gasherdbrenner

Ersatzversorgung:

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Erdgaspreise Tarif: Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2026

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Erdgaspreise Tarif: Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2025

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Erdgaspreise Tarif: Ersatzversorgung für RLM-Abnahmestellen ab 01.01.2026

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Erdgaspreise Tarif: Ersatzversorgung für RLM-Abnahmestellen ab 01.01.2025

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Kochen auf dem Gasherd

Kochgas Förderung

Kochen mit Erdgas — eine energiesparende und umweltfreundliche Alternative.

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH fördert in ihrem Versorgungsgebiet die Installation von Gasherden in privaten Haushalten.

Ein Durchschnittshaushalt in Deutschland benötigt jährlich rund 600 kWh Wärme zum Kochen und Backen. Beim Kochen und Backen mit Strom liegen die Stromkosten bei circa 80 € pro Jahr. Wer jedoch in der Küche die Primärenergie Erdgas einsetzt, muss für das Kochen und Backen jährlich nur etwa 15 € zusätzlich zu den Heizkosten aufbringen.

Die erreichbaren Vorteile liegen jährlich auf der Hand:

  • 600 kWh Stromeinsparung pro Jahr bei 60 cbm mehr Erdgasverbrauch;

  • 240 kg weniger CO2-Ausstoß (global) bei der Wärmeerzeugung mit Gas, daher umweltfreundlicher und klimaschonender als die Stromerzeugung;

  • 65 € pro Jahr Energiekosteneinsparung (3,7 ct statt 15,3 ct) die aufwendig erzeugte elektrische Energie wird nicht verheizt;

  • Entlastung bei der Stromerzeugung und –bereitstellung;

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Antragsformular für Kochgasförderung

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  • Die Stadtwerke als kommunales Querverbundunternehmen sehen in der Kochgasnutzung Vorteile für alle Beteiligten und einen Klimaschutzbeitrag durch die Stadt Hünfeld. Deshalb fördert die Stadtwerke Hünfeld GmbH den Einbau der bzw. die Umstellung auf Gasherde, sofern die Gas- und Stromlieferung durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH erfolgt.

    Die Förderhöhe für Erdgasherde im Stromversorgungsgebiet der Stadtwerke:
    (Stadt Hünfeld – alle Stadtteile)

    Installationsbeihilfe im Neubau 100,– €
    Umstellbeihilfe im Gebäudebestand 200,– €

  • Installationsbeihilfe 100,– €
    Antragstellung und Abwicklung erfolgt nach Einbau über einen Installationsnachweis des Gasinstallationsbetriebes (Anmeldung / Fertigmeldung einer Gasanlage) gegenüber den Stadtwerken und Einreichung des Antrages Kochgasförderung.

    Die Förderung wird zunächst auf unbegrenzte Zeit angeboten, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderfähig sind lediglich Privathaushalte.
    Die Förderung kann je Küche nur einmalig gewährt werden. Maßgebend für Antragstellung und Förderung ist das Installationsdatum.
    Eine Änderung der Förderbedingungen behält sich die Stadtwerke Hünfeld GmbH vor.

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