Stadtwerke Hünfeld GmbH

Aktuelles

Finale Selbsterklärung
Meldepflicht für Unternehmen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

Selbsterklärung schon abgegeben?
Wir haben Sie im Januar vergangenen Jahres über die Selbstauskunft für Unternehmen mit einer monatlichen Entlastung ≥ 150.000 € informiert (siehe Hinweis: Meldefrist Unternehmen 31.03.2023).

Fällt Ihr Unternehmen unter § 30 Abs. 1 StPBG/ § 22 Abs. 1 EWPBG, d.h. haben Sie in einem Monat eine Beihilfegrenze von 150.000 € überschritten bzw. uns eine vorläufige Selbsterklärung eingereicht, besteht seitens der PWC (Prüfbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) die Meldepflicht bis 31.05.2024 eine finale Selbsterklärung an die Stadtwerke Hünfeld abzugeben.
Sollten Sie uns diese nicht fristgerecht zur Verfügung stellen, sind wir gesetzlich verpflichtet Ihre Entlastungen aus der Energiepreisbremse vollumfänglich zurückzufordern.

Zur Einhaltung der Frist senden Sie bitte Ihre finale Selbsterklärung bis spätestens 30. April 2024 an:
Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld oder E-Mail: info@stadtwerke-huenfeld.de

Das Formular zur finalen Selbsterklärung steht Ihnen hier zum Download bereit.
Weitere Informationen über die finalen Selbsterklärungen sind in den FAQ der PWC erläutert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herr Weinmann, Tel. 06652 – 180 212 oder Herr Dalmann, Tel. 06652 – 180 215.

Ihre Stadtwerke Hünfeld GmbH


Hinweis:

Preisbremsen Strom, Gas, Wärme / Mitteilungspflicht Unternehmen (Frist 31.03.2023)
Die Bundesregierung hat Ende Dezember die Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme für den Zeitraum 01.01. -31.12.2023 (ggf. bis 30.04.2024) beschlossen. Die staatliche Entlastung gilt ab März 2023 und wird von den Stadtwerken Hünfeld rückwirkend zum 01. Januar 2023 für Ihre Kunden berücksichtigt. Haben Sie Fragen? Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Mitteilungspflicht von Unternehmen mit hoher monatlicher Entlastung
Für Unternehmen mit einer monatlichen Entlastung ≥ 150.000 € besteht eine Mitteilungspflicht an den Energieversorger.
Hierzu füllen Sie bitte Ihre Selbsterklärung aus und senden diese bis spätestens 31.03.2023 zurück an:
Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße  8, 36088 Hünfeld oder E-Mail: info@stadtwerke-huenfeld.de
Die zur Bestimmung der Höchstgrenzen benötigten Vorgaben finden Sie im Erdgas-Preisbremsengesetz (EWPBG) unter Kapitel 3 EWPBG bzw. der Anlage 2 zu § 18 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 21 einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Routenänderung City-Bus zum Frühlingsmarkt 2024

Geänderte Fahrtroute anlässlich des Frühlingsmarktes für den Hünfelder City-Bus für Freitag, den 22. und Samstag, den 23. März 2024

Bedingt durch den Frühlingsmarkt und dem damit verbundenen Standaufbau im Bereich der oberen Hauptstraße wird der City-Bus den Bereich Konrad-Adenauer-Platz am Freitag, 22.03.2024 um 17:00 Uhr nicht befahren können. Der City-Bus wird über die untere Hauptstraße zum Niedertor/L3171 die Haltestellen in Hünfeld-Nord fahrplanmäßig anfahren.

Am Samstag, 23.03.2024 wird auch die Lindenstraße voll gesperrt sein, sodass der City-Bus die Haltestellen Am Anger nicht ansteuern kann. Der City-Bus wird nach dem Halt an der Haltestelle Molzbacher Straße/JVA über die Josefstraße, Klingelstraße und Gartenstraße die Haltestelle Stöherstraße/Berliner Straße anfahren. Nach der Haltestelle Im Honigfeld/Rasdorfer Straße wird der City-Bus zudem über die Rasdorfer Straße unmittelbar die Haltestelle Bahnhof aufsuchen, sodass die Haltestelle Landerneauallee / Tilsiter Straße ebenfalls ausfällt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ersatzfahrplan Citybus Frühlingsmarkt 2024

Weltwassertag 2024

Klimawandel erfordert verstärkten Schutz unserer Trinkwasserressourcen

Am 22. März jeden Jahres rufen die Vereinten Nationen zum Weltwassertag auf. Dieses Jahr steht er unter dem Motto „Water for Peace“ (Deutsch: „Wasser für Frieden“). Damit wird auf den besonderen Stellenwert des Zugangs zu Wasser aufmerksam gemacht. Durch Wasserknappheit oder fehlendem Zugang zu Wasser, können gesellschaftliche und politische Spannungen entstehen. Gerade daher gilt es, diese kostbare Ressource besonders zu schützen.

In Deutschland und im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Hünfeld verfügen wir glücklicherweise über eine sehr gute und sehr zuverlässige Trinkwasser-versorgung. Dennoch ist es notwendig, sorgsam mit unseren Wasserressourcen umzugehen.
Hierzu zählt die Senkung des Verbrauchs von kostbarem Trinkwasser an sich und der Schutz der Wasserqualität.

Insbesondere die Veränderungen durch den Klimawandel stellen die deutsche Wasserwirtschaft vor neue Herausforderungen. Gerade mit Blick auf Hitzeperioden wird es immer wichtiger, die Grundwasserqualität zu sichern. Wasser ist von elementarer Bedeutung für Menschen, Tiere und die Umwelt. Entsprechend hoch ist der Stellenwert, den der Gewässerschutz genießen sollte. Je weniger Wasserressourcen verschmutzt werden, desto mehr Grundwasser steht uns allen zur Verfügung. Dabei ist das Verursacher- und Vorsorgeprinzip zu beachten. Einträge von Spuren- und Nährstoffen (z.B. Nitrat) und Verunreinigungen gilt es entsprechend dem Vorsorgegrundsatz bereits an der Quelle zu vermeiden, damit diese erst gar nicht in den Wasserkreislauf einfließen.

Intakte Ökosysteme speichern Kohlenstoff, bieten Lebensräume und sind die Grundlage der Artenvielfalt.

Jeder Einzelne kann zur Sicherung der hohen Wasserqualität und unserer wertvollen Ressource Wasser einen Beitrag leisten. So ist es zum Beispiel sinnvoll, Wasch- und Reinigungsmittel sparsam zu dosieren, denn Waschmittel enthalten Stoffe, die unser Wasser belasten. Schon durch das exakte Dosieren, entsprechend dem Verschmutzungsgrad der Wäsche und dem Härtebereich des Wassers, kann eine unnötige Umweltverschmutzung vermeiden und außerdem den Geldbeutel schonen. Informationen über den Härtebereich Ihres Trinkwassers erhalten Sie hier.

Und weiter kann jeder sein Verbrauchsverhalten überdenken und das kostbare Gut Trinkwasser bewusst und sorgsam verwenden ganz ohne Verzicht. Bad, Küche und Garten sind die Bereiche, in denen am leichtesten Wasser gespart werden kann, z.B. durch Abstellen des Wassers während dem Einseifen beim Händewaschen und Duschen, Duschen statt Vollbad, Verwenden eines Sparduschkopfs, Nutzung der Spartaste der Toilettenspülung, Geschirrspüler und Waschmaschine voll beladen, Obst und Gemüse in einer Schüssel waschen, Blumen mit Regenwasser gießen, Rasen seltener und nicht zu kurz mähen…

Im Jahr 2023 liegt der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser der Einwohner im Einzugsgebiet der Stadtwerke Hünfeld bei 42 m³, dies entspricht täglich 115 Liter!

Jeder Einzelne ist angehalten sein Verbraucherverhalten zu beleuchten, denn mit einem bewussten Verwenden wird die Trinkwasser-Ressource, die Umwelt und Ihr Geldbeutel geschont.

Wir bilden aus!

Anmeldung Ihrer PV-Anlage

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG 2023) verpflichtet sind, u.a. Ihre Erneuerbare Anlage und/ oder auch Stromspeicher sowohl im Marktstammdatenregister als auch dem Netzbetreiber anzumelden.

Bei Nichterfüllung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall sind wir vom Gesetzgeber angehalten, bei Pflichtverstößen eine Kürzung der Förderung und/ oder gemäß EEG § 52  Ihnen als Anlagenbetreiber die zu zahlende Leistung in Rechnung zu stellen und diese an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abzuführen.

Für Fragestellungen rund um das Thema Sanktionen verweisen wir auf die FAQ der Bundesnetzagentur. Hier finden Sie unter der Überschrift „Sanktionszahlungen bei Pflichtverstößen gegen das EEG“ weitere Informationen.
Link FAQ: Solaranlagen und andere EE-Anlagen

Änderung der Umsatzsteuer bei der Erdgas- und Wärmebelieferung

Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas oder Wärme endet spätestens zum 31. März 2024. Danach beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 Prozent. Wir werden die Umsatzsteueränderung nach den staatlichen Vorgaben umsetzen.
Für das gesamte Jahr 2024 sind die Abschläge im Geschäftsbereich Gas/Wärme mit einem Steuersatz von 19 Prozent kalkuliert. Bei der nächsten Rechnungslegung berücksichtigen wir die zeitanteilig unterschiedlichen Umsatzsteuersätze. Sie brauchen nichts zu unternehmen, die Abgrenzung erfolgt über das Abrechnungssystem.

Kontakt Kundenzentrum:

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag        8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch                             
8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag
                         8.00 – 18.00 Uhr
Freitag                                   8.00 – 13.00 Uhr        

Deutliche Senkung der Strom- und Gastarife für 2024

Durch die Weitergabe der günstigeren Einkaufskonditionen ist es möglich zum 01.01.2024, die Preise für Strom und Gas deutlich zu senken.
Dies macht sich bei Ihnen direkt im Geldbeutel bemerkbar.

Für Strom konnte für Sie trotz Kostenanstieg für die Bereitstellung des Stroms im Verteilnetz durch niedrigere Beschaffungskosten eine Preissenkung von 3,21 ct/kWh brutto erzielt werden, dies entspricht einer Senkung um 6 Prozent.
Für einen Stromkunden in der Grundversorgung ergibt das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.712 kWh eine Ersparnis von 55 € im Jahr.

In der Gassparte sind die Absatzmengen aufgrund des Sparverhaltens und der insgesamt milden Witterung deutlich zurückgegangen.
Dennoch konnten wir durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie einen günstigen Gaspreis für Sie sichern, sodass Sie z.B. in dem Grund-versorgungstarif 5,2 ct/kWh (brutto) weniger zahlen, das ist eine Senkung um 33 Prozent zum Jahr 2023.
Bei einem Gasverbrauch von üblichen 20.000 kWh in einem Einfamilienhaus entspricht das einer Ersparnis von 1.040 € im Jahr.

Derzeit greift bei Erdgas noch der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dieser gilt seit Oktober 2022 und ist bis März 2024 befristet. Sollte der Gesetzgeber den regulären Steuersatz von 19 % vorzeitig einführen, werden wir die Preise gesetzeskonform auf den gültigen Steuersatz anpassen.

Unsere Tarifkunden sind von den Grenzen der Energiepreisbremsen weit entfernt, sodass von Seiten des Staates keine Entlastungsbeträge in 2024 mehr ausgezahlt werden.

In den nächsten Tagen schreiben wir Sie an und informieren über die geänderten Preise.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne persönlich im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8 zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag        8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch                             
8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag
                         8.00 – 18.00 Uhr
Freitag                                   8.00 – 13.00 Uhr

                     

Neuer Preis der Gasspeicherumlage ab 01. Januar 2024

Die Trading Hub Europa GmbH (THE) hat die neue Gasspeicherumlage ab Januar 2024 veröffentlicht.

Die Gasspeicherumlage beträgt 1,86 €/MWh bzw. 0,186 ct/kWh (0,199 ct/kWh brutto).
Bis zum 31.12.2023 beträgt die Höhe der Gasspeicherumlage 1,45 €/MWh bzw. 0,145 ct/kWh (0,155 ct/kWh brutto).

Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2024.

„Im Markt ist ein Rückgang des Gasverbrauchs zu beobachten. Zusätzlich sind die Transitmengen niedriger als in der Vergangenheit. Dies führt insgesamt zu einer geringeren umlagefähigen Menge, was mit zu dem Anstieg der Speicherumlage beiträgt“, sagt Torsten Frank, Geschäftsführer der THE.

Die Bruttopreise beinhalten eine Umsatzsteuer von 7 %.

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH sind verpflichtet, die aus dieser Umlage erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht im Unternehmen.

gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH

Energiespartipps!

Aufgrund der aktuellen Energieknappheit (Gasmangellage, etc.) ist das Thema Energiesparen wichtiger denn je. Aus diesem Grund sind alle Bürger und Unternehmen aufgerufen aktiv zu einer Reduzierung des Energiebedarfs beizutragen. Mit den folgenden leicht realisierbaren Maßnahmen lässt sich der Energiebedarf bereits nennenswert reduzieren:

  • Mit einer Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius, lässt sich der Energiebedarf zur Raumheizung um etwa 6 % reduzieren.
  • Konsequentes Abschalten von Energieverbrauchen, wenn diese nicht genutzt werden, minimiert Stand-By-Verluste.
  • Kurzzeitige Stoßlüftungen statt länger gekippter Fenster in der Heizperiode reduzieren Wärmeverluste.
  • Einsatz energieeffizienter Geräte reduziert langfristig Energiebedarf und -kosten.

Weitere Tipps zur Energieeinsparung im Alltag finden Sie hier:

weisses Bild mit grünen Motiven einer halberrunden Weltkugel und darauf Fahrzeuge, Windräder und Bäume
roter Kreis THG Prämie sichern 65 €

E-Auto fahren und Prämie sichern!

Für das Jahr 2024 schon registriert?

Denken Sie daran, um die THG-Prämie jährlich zu kassieren, müssen Sie sich jedes Jahr neu registrieren!
Nähere Informationen rund um Ihre Prämie und die THG-Quote erhalten Sie hier.

Bäderbetrieb Hünfeld

Aktuell ist das Hallenbad für Sie geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Freibad öffnet am Sonntag, 14. Mai 2023.
Informationen zum Verkauf der Saisonkarten usw. finden Sie hier.

Das Hallenbad ist für Sie bis einschließlich Samstag, 13. Mai 2023 geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfe & Schutz bei ungewolltem Anbieter- oder Tarifwechsel

Vermehrt kommt es in der letzten Zeit durch übergreifende Gespräche an der Haustür oder per Telefonanruf
zu ungewollten Abschlüssen und Wechseln der Energielieferanten oder Verträge.
Was tun, wenn Ihnen ein ungewollter Energievertrag untergeschoben wurde?
Hier finden Sie Hilfe und Hinweise, wie Sie sich schützen können.

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Wir sind für Sie da.
Das Kundenzentrum in der Lindenstr. 8 ist für Sie geöffnet:

Montag und Dienstag8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag8:00 – 18:00 Uhr
Freitag8:00 – 13:00 Uhr

Unser Team berät Sie gerne.

Störungsdienst:

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