Stadtwerke Hünfeld GmbH
Aktuelles
Ablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler ab dem 29.11.2024
Gaspreis bleibt stabil, Strompreis sinkt!
Das Hallenbaddach „hat´s drauf“
Verabschiedung Stefan Schubert
Gasspeicherumlage steigt ab 01. Juli 2024 auf 0,250 CT/kWh
Anmeldung Ihrer PV-Anlage
Mehr Infos finden Sie unter:
Sofortkontakt:
Bäderbetrieb Hünfeld
Das Hallenbad ist für Sie seit Montag, 09.09.2024 geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Hallenbaddach "hat´s drauf"
Verabschiedung Stefan Schubert
Gasspeicherumlage steigt ab 01. Juli 2024 auf 0,250 CT/kWh
Ab dem 1. Juli 2024 legt die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) von 0,186 Ct/kWh auf 0,250 Ct/kWh fest.
Hintergrund der Erhebung ist die Regelung des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß der Verpflichtung verschiedene Maßnahmen von der THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählen primär die Durchführung der Befüllung der Gasspeicher.
Die Kosten hierfür werden an alle Gaskunden weitergegeben. Analog den übrigen Umlagen, Abgaben und Mehrwertsteuer werden jeweils die aktuellen Preiskomponenten bei unseren Tarifen in Ansatz gebracht.
Nachrichtlich speziell für Kunden im Grundversorgungstarif: Wir halten unsere Bruttopreise dennoch unverändert stabil!
gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH
Ab 01. April 2024 auf Gas und Wärme wieder 19% MwSt
Um die Auswirkungen der Energiekrise zu begrenzen und die Verbraucher zu entlasten wurde seit Oktober 2022 der reguläre Steuersatz von 19% auf 7% für Gas- und Wärmekunden gesenkt. Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf 7% ist Ende März ausgelaufen.
Ab 01.04.2024 gilt wieder die reguläre Besteuerung für die Belieferung mit Erdgas und Wärme.
Für Sie als Endkunde erhöhen sich die Gaspreise entsprechend.
Bei den Ihnen mitgeteilten Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 (aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2023) ist die Umsatzsteuererhöhung auf 19% bereits berücksichtigt.
Sie können uns Ihre Zählerstände zum 01.04.2024 mitteilen, diese fließen dann in Ihre Jahresendabrechnung ein. Verzichten Sie auf eine Meldung, werden automatisch vom Abrechnungssystem die Werte anhand Gradtagszahlen ermittelt und Ihrer Abrechnung zugrunde gelegt.
Kontakt Kundenzentrum:
- 0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)
- 06652 – 180 220
- vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Finale Selbsterklärung
Meldepflicht für Unternehmen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse
Selbsterklärung schon abgegeben?
Wir haben Sie im Januar vergangenen Jahres über die Selbstauskunft für Unternehmen mit einer monatlichen Entlastung ≥ 150.000 € informiert (siehe Hinweis: Meldefrist Unternehmen 31.03.2023).
Fällt Ihr Unternehmen unter § 30 Abs. 1 StPBG/ § 22 Abs. 1 EWPBG, d.h. haben Sie in einem Monat eine Beihilfegrenze von 150.000 € überschritten bzw. uns eine vorläufige Selbsterklärung eingereicht, besteht seitens der PWC (Prüfbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) die Meldepflicht bis 31.05.2024 eine finale Selbsterklärung an die Stadtwerke Hünfeld abzugeben.
Sollten Sie uns diese nicht fristgerecht zur Verfügung stellen, sind wir gesetzlich verpflichtet Ihre Entlastungen aus der Energiepreisbremse vollumfänglich zurückzufordern.
Zur Einhaltung der Frist senden Sie bitte Ihre finale Selbsterklärung bis spätestens 30. April 2024 an:
Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld oder E-Mail: info@stadtwerke-huenfeld.de
Das Formular zur finalen Selbsterklärung steht Ihnen hier zum Download bereit.
Weitere Informationen über die finalen Selbsterklärungen sind in den FAQ der PWC erläutert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herr Weinmann, Tel. 06652 – 180 212 oder Herr Dalmann, Tel. 06652 – 180 215.
Ihre Stadtwerke Hünfeld GmbH
Hinweis:
Preisbremsen Strom, Gas, Wärme / Mitteilungspflicht Unternehmen (Frist 31.03.2023)
Die Bundesregierung hat Ende Dezember die Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme für den Zeitraum 01.01. -31.12.2023 (ggf. bis 30.04.2024) beschlossen. Die staatliche Entlastung gilt ab März 2023 und wird von den Stadtwerken Hünfeld rückwirkend zum 01. Januar 2023 für Ihre Kunden berücksichtigt. Haben Sie Fragen? Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Mitteilungspflicht von Unternehmen mit hoher monatlicher Entlastung
Für Unternehmen mit einer monatlichen Entlastung ≥ 150.000 € besteht eine Mitteilungspflicht an den Energieversorger.
Hierzu füllen Sie bitte Ihre Selbsterklärung aus und senden diese bis spätestens 31.03.2023 zurück an:
Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld oder E-Mail: info@stadtwerke-huenfeld.de
Die zur Bestimmung der Höchstgrenzen benötigten Vorgaben finden Sie im Erdgas-Preisbremsengesetz (EWPBG) unter Kapitel 3 EWPBG bzw. der Anlage 2 zu § 18 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 21 einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Routenänderung City-Bus zum Frühlingsmarkt 2024
Geänderte Fahrtroute anlässlich des Frühlingsmarktes für den Hünfelder City-Bus für Freitag, den 22. und Samstag, den 23. März 2024
Bedingt durch den Frühlingsmarkt und dem damit verbundenen Standaufbau im Bereich der oberen Hauptstraße wird der City-Bus den Bereich Konrad-Adenauer-Platz am Freitag, 22.03.2024 um 17:00 Uhr nicht befahren können. Der City-Bus wird über die untere Hauptstraße zum Niedertor/L3171 die Haltestellen in Hünfeld-Nord fahrplanmäßig anfahren.
Am Samstag, 23.03.2024 wird auch die Lindenstraße voll gesperrt sein, sodass der City-Bus die Haltestellen Am Anger nicht ansteuern kann. Der City-Bus wird nach dem Halt an der Haltestelle Molzbacher Straße/JVA über die Josefstraße, Klingelstraße und Gartenstraße die Haltestelle Stöherstraße/Berliner Straße anfahren. Nach der Haltestelle Im Honigfeld/Rasdorfer Straße wird der City-Bus zudem über die Rasdorfer Straße unmittelbar die Haltestelle Bahnhof aufsuchen, sodass die Haltestelle Landerneauallee / Tilsiter Straße ebenfalls ausfällt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weltwassertag 2024
Klimawandel erfordert verstärkten Schutz unserer Trinkwasserressourcen
Am 22. März jeden Jahres rufen die Vereinten Nationen zum Weltwassertag auf. Dieses Jahr steht er unter dem Motto „Water for Peace“ (Deutsch: „Wasser für Frieden“). Damit wird auf den besonderen Stellenwert des Zugangs zu Wasser aufmerksam gemacht. Durch Wasserknappheit oder fehlendem Zugang zu Wasser, können gesellschaftliche und politische Spannungen entstehen. Gerade daher gilt es, diese kostbare Ressource besonders zu schützen.
In Deutschland und im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Hünfeld verfügen wir glücklicherweise über eine sehr gute und sehr zuverlässige Trinkwasser-versorgung. Dennoch ist es notwendig, sorgsam mit unseren Wasserressourcen umzugehen.
Hierzu zählt die Senkung des Verbrauchs von kostbarem Trinkwasser an sich und der Schutz der Wasserqualität.
Insbesondere die Veränderungen durch den Klimawandel stellen die deutsche Wasserwirtschaft vor neue Herausforderungen. Gerade mit Blick auf Hitzeperioden wird es immer wichtiger, die Grundwasserqualität zu sichern. Wasser ist von elementarer Bedeutung für Menschen, Tiere und die Umwelt. Entsprechend hoch ist der Stellenwert, den der Gewässerschutz genießen sollte. Je weniger Wasserressourcen verschmutzt werden, desto mehr Grundwasser steht uns allen zur Verfügung. Dabei ist das Verursacher- und Vorsorgeprinzip zu beachten. Einträge von Spuren- und Nährstoffen (z.B. Nitrat) und Verunreinigungen gilt es entsprechend dem Vorsorgegrundsatz bereits an der Quelle zu vermeiden, damit diese erst gar nicht in den Wasserkreislauf einfließen.
Intakte Ökosysteme speichern Kohlenstoff, bieten Lebensräume und sind die Grundlage der Artenvielfalt.
Jeder Einzelne kann zur Sicherung der hohen Wasserqualität und unserer wertvollen Ressource Wasser einen Beitrag leisten. So ist es zum Beispiel sinnvoll, Wasch- und Reinigungsmittel sparsam zu dosieren, denn Waschmittel enthalten Stoffe, die unser Wasser belasten. Schon durch das exakte Dosieren, entsprechend dem Verschmutzungsgrad der Wäsche und dem Härtebereich des Wassers, kann eine unnötige Umweltverschmutzung vermeiden und außerdem den Geldbeutel schonen. Informationen über den Härtebereich Ihres Trinkwassers erhalten Sie hier.
Und weiter kann jeder sein Verbrauchsverhalten überdenken und das kostbare Gut Trinkwasser bewusst und sorgsam verwenden ganz ohne Verzicht. Bad, Küche und Garten sind die Bereiche, in denen am leichtesten Wasser gespart werden kann, z.B. durch Abstellen des Wassers während dem Einseifen beim Händewaschen und Duschen, Duschen statt Vollbad, Verwenden eines Sparduschkopfs, Nutzung der Spartaste der Toilettenspülung, Geschirrspüler und Waschmaschine voll beladen, Obst und Gemüse in einer Schüssel waschen, Blumen mit Regenwasser gießen, Rasen seltener und nicht zu kurz mähen…
Im Jahr 2023 liegt der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch von Trinkwasser der Einwohner im Einzugsgebiet der Stadtwerke Hünfeld bei 42 m³, dies entspricht täglich 115 Liter!
Jeder Einzelne ist angehalten sein Verbraucherverhalten zu beleuchten, denn mit einem bewussten Verwenden wird die Trinkwasser-Ressource, die Umwelt und Ihr Geldbeutel geschont.
Anmeldung Ihrer PV-Anlage
Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG 2023) verpflichtet sind, u.a. Ihre Erneuerbare Anlage und/ oder auch Stromspeicher sowohl im Marktstammdatenregister als auch dem Netzbetreiber anzumelden.
Bei Nichterfüllung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall sind wir vom Gesetzgeber angehalten, bei Pflichtverstößen eine Kürzung der Förderung und/ oder gemäß EEG § 52 Ihnen als Anlagenbetreiber die zu zahlende Leistung in Rechnung zu stellen und diese an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abzuführen.
Für Fragestellungen rund um das Thema Sanktionen verweisen wir auf die FAQ der Bundesnetzagentur. Hier finden Sie unter der Überschrift „Sanktionszahlungen bei Pflichtverstößen gegen das EEG“ weitere Informationen.
Link FAQ: Solaranlagen und andere EE-Anlagen
Deutliche Senkung der Strom- und Gastarife für 2024
Durch die Weitergabe der günstigeren Einkaufskonditionen ist es möglich zum 01.01.2024, die Preise für Strom und Gas deutlich zu senken.
Dies macht sich bei Ihnen direkt im Geldbeutel bemerkbar.
Für Strom konnte für Sie trotz Kostenanstieg für die Bereitstellung des Stroms im Verteilnetz durch niedrigere Beschaffungskosten eine Preissenkung von 3,21 ct/kWh brutto erzielt werden, dies entspricht einer Senkung um 6 Prozent.
Für einen Stromkunden in der Grundversorgung ergibt das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.712 kWh eine Ersparnis von 55 € im Jahr.
In der Gassparte sind die Absatzmengen aufgrund des Sparverhaltens und der insgesamt milden Witterung deutlich zurückgegangen.
Dennoch konnten wir durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie einen günstigen Gaspreis für Sie sichern, sodass Sie z.B. in dem Grund-versorgungstarif 5,2 ct/kWh (brutto) weniger zahlen, das ist eine Senkung um 33 Prozent zum Jahr 2023.
Bei einem Gasverbrauch von üblichen 20.000 kWh in einem Einfamilienhaus entspricht das einer Ersparnis von 1.040 € im Jahr.
Derzeit greift bei Erdgas noch der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dieser gilt seit Oktober 2022 und ist bis März 2024 befristet. Sollte der Gesetzgeber den regulären Steuersatz von 19 % vorzeitig einführen, werden wir die Preise gesetzeskonform auf den gültigen Steuersatz anpassen.
Unsere Tarifkunden sind von den Grenzen der Energiepreisbremsen weit entfernt, sodass von Seiten des Staates keine Entlastungsbeträge in 2024 mehr ausgezahlt werden.
In den nächsten Tagen schreiben wir Sie an und informieren über die geänderten Preise.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne persönlich im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8 zur Verfügung.
- 0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)
- 06652 – 180 220
- vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Neuer Preis der Gasspeicherumlage ab 01. Januar 2024
Die Trading Hub Europa GmbH (THE) hat die neue Gasspeicherumlage ab Januar 2024 veröffentlicht.
Die Gasspeicherumlage beträgt 1,86 €/MWh bzw. 0,186 ct/kWh (0,199 ct/kWh brutto).
Bis zum 31.12.2023 beträgt die Höhe der Gasspeicherumlage 1,45 €/MWh bzw. 0,145 ct/kWh (0,155 ct/kWh brutto).
Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2024.
„Im Markt ist ein Rückgang des Gasverbrauchs zu beobachten. Zusätzlich sind die Transitmengen niedriger als in der Vergangenheit. Dies führt insgesamt zu einer geringeren umlagefähigen Menge, was mit zu dem Anstieg der Speicherumlage beiträgt“, sagt Torsten Frank, Geschäftsführer der THE.
Die Bruttopreise beinhalten eine Umsatzsteuer von 7 %.
Die Stadtwerke Hünfeld GmbH sind verpflichtet, die aus dieser Umlage erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht im Unternehmen.
gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH
Energiespartipps!
Aufgrund der aktuellen Energieknappheit (Gasmangellage, etc.) ist das Thema Energiesparen wichtiger denn je. Aus diesem Grund sind alle Bürger und Unternehmen aufgerufen aktiv zu einer Reduzierung des Energiebedarfs beizutragen. Mit den folgenden leicht realisierbaren Maßnahmen lässt sich der Energiebedarf bereits nennenswert reduzieren:
- Mit einer Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius, lässt sich der Energiebedarf zur Raumheizung um etwa 6 % reduzieren.
- Konsequentes Abschalten von Energieverbrauchen, wenn diese nicht genutzt werden, minimiert Stand-By-Verluste.
- Kurzzeitige Stoßlüftungen statt länger gekippter Fenster in der Heizperiode reduzieren Wärmeverluste.
- Einsatz energieeffizienter Geräte reduziert langfristig Energiebedarf und -kosten.
Weitere Tipps zur Energieeinsparung im Alltag finden Sie hier:
E-Auto fahren und Prämie sichern!
Denken Sie daran, um die THG-Prämie jährlich zu kassieren, müssen Sie sich jedes Jahr neu registrieren!
Nähere Informationen rund um Ihre Prämie und die THG-Quote erhalten Sie hier.
Hilfe & Schutz bei ungewolltem Anbieter- oder Tarifwechsel
Vermehrt kommt es in der letzten Zeit durch übergreifende Gespräche an der Haustür oder per Telefonanruf zu ungewollten Abschlüssen und Wechseln der Energielieferanten oder Verträge.
Was tun, wenn Ihnen ein ungewollter Energievertrag untergeschoben wurde?
Hier finden Sie Hilfe und Hinweise, wie Sie sich schützen können.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Beratung?
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da.
Das Kundenzentrum in der Lindenstr. 8 ist für Sie geöffnet:
Montag und Dienstag | 8:00 – 17:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 8:00 – 13:00 Uhr |
Unser Team berät Sie gerne.
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- 06652 – 180 220
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