Stadtwerke Hünfeld GmbH

Aktuelles

Neuer Preis der Gasspeicherumlage ab 01. Juli 2023

Die Trading Hub Europa GmbH (THE) hat die neue Gasspeicherumlage ab Juli 2023 veröffentlicht.

Die Gasspeicherumlage beträgt 1,45 €/MWh bzw. 0,145 ct/kWh (0,155 ct/kWh brutto).
Bis zum 30.06.2023 liegt die Höhe der Gasspeicherumlage bei 0,59 €/MWh bzw. 0,059 ct/kWh (0,063 ct/kWh brutto). Der relativ moderate Anstieg der Umlage um das ca. 2,5 fache dürfte auf die geplante Verlängerung des Umlagezeitraums der Gasspeicherumlage bis 2027 zurückzuführen sein, denn laut THE wurde die Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Gasspeichergesetz bis zum 31. März 2027 verlängern zu wollen, im Einvernehmen mit dem BMWK und der Bundesnetzagentur bei der Ermittlung der Speicherumlage herangezogen.

Die Bruttopreise beinhalten eine Umsatzsteuer von 7 %.
Die Stadtwerke Hünfeld GmbH sind verpflichtet, die aus dieser Umlage erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht im Unternehmen.

gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH

Preisbremsen Strom, Gas und Wärme

Die Bundesregierung hat Ende Dezember die Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme für den Zeitraum 01.01. -31.12.2023 (ggf. bis 30.04.2024) beschlossen. Die staatliche Entlastung gilt ab März 2023 und wird von den Stadtwerken Hünfeld rückwirkend zum 01. Januar 2023 für Ihre Kunden berücksichtigt. Haben Sie Fragen? Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Mitteilungspflicht von Unternehmen mit hoher monatlicher Entlastung Für Unternehmen mit einer monatlichen Entlastung ≥ 150.000 € besteht eine Mitteilungspflicht an den Energieversorger.

Hierzu füllen Sie bitte Ihre Selbsterklärung aus und senden diese bis spätestens 31.03.2023 zurück an: Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße  8, 36088 Hünfeld oder E-Mail: info@stadtwerke-huenfeld.de

Die zur Bestimmung der Höchstgrenzen benötigten Vorgaben finden Sie im Erdgas-Preisbremsengesetz (EWPBG) unter Kapitel 3 EWPBG bzw. der Anlage 2 zu § 18 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 21 einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Energiespartipps!

Aufgrund der aktuellen Energieknappheit (Gasmangellage, etc.) ist das Thema Energiesparen wichtiger denn je. Aus diesem Grund sind alle Bürger und Unternehmen aufgerufen aktiv zu einer Reduzierung des Energiebedarfs beizutragen. Mit den folgenden leicht realisierbaren Maßnahmen lässt sich der Energiebedarf bereits nennenswert reduzieren:

  • Mit einer Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius, lässt sich der Energiebedarf zur Raumheizung um etwa 6 % reduzieren.
  • Konsequentes Abschalten von Energieverbrauchen, wenn diese nicht genutzt werden, minimiert Stand-By-Verluste.
  • Kurzzeitige Stoßlüftungen statt länger gekippter Fenster in der Heizperiode reduzieren Wärmeverluste.
  • Einsatz energieeffizienter Geräte reduziert langfristig Energiebedarf und -kosten.

Weitere Tipps zur Energieeinsparung im Alltag finden Sie hier:

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Nähere Informationen rund um Ihre Prämie und die THG-Quote erhalten Sie hier.

Bäderbetrieb Hünfeld

Das Freibad ist für Sie geöffnet.
Informationen zum Verkauf der Saisonkarten usw. finden Sie hier.

Das Hallenbad ist aktuell geschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Freibad öffnet am Sonntag, 14. Mai 2023.
Informationen zum Verkauf der Saisonkarten usw. finden Sie hier.

Das Hallenbad ist für Sie bis einschließlich Samstag, 13. Mai 2023 geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfe & Schutz bei ungewolltem Anbieter- oder Tarifwechsel

Vermehrt kommt es in der letzten Zeit durch übergreifende Gespräche an der Haustür oder per Telefonanruf
zu ungewollten Abschlüssen und Wechseln der Energielieferanten oder Verträge.
Was tun, wenn Ihnen ein ungewollter Energievertrag untergeschoben wurde?
Hier finden Sie Hilfe und Hinweise, wie Sie sich schützen können.

Ablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler ab dem 03.12.2021

Liebe Kunden,

die Jahresabrechnung der Energie- und Wasserversorgung steht bevor. Hierfür benötigen die Stadtwerke Hünfeld ihre Verbrauchsdaten. Die diesjährige Ablesung der Zählerstände in der Kernstadt und den Ortsteilen von Hünfeld für Wasser, Strom und Gas durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH findet im Zeitraum vom 03.  bis 17. Dezember 2021 statt. Sie werden gebeten den Ablesern, die sich auf Verlangen ausweisen können, Zutritt zu den Zählern zu gewähren. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Pandemie sind die Ableser geschult und angewiesen sich an die vorgegebenen Abstands– und Hygienemaßnahmen zu halten. Sie tragen Masken, Handschuhe und sind mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Die Stadtwerke Hünfeld GmbH bitten an dieser Stelle um Unterstützung und Verständnis der Eigentümer, damit es den Ablesern möglich ist, den notwendigen Abstand einzuhalten, um sich selbst und die Kunden vor Ort optimal schützen zu können. Falls Sie von unseren beauftragten Ableser nicht angetroffen werden, wird Ihnen eine Ablesekarte im Briefkasten hinterlassen, auf welcher Sie den Zählerstand eintragen können. Die Ablesekarte senden Sie bitte ausgefüllt an die Stadtwerke Hünfeld GmbH. Sollte der Zählerstand nicht bis zum 7. Januar 2022 vorliegen, wird eine Verbrauchsschätzung durchgeführt. Aufgrund des vorgezogenen Ablesezeitraums werden die Verbrauchsmengen für Strom und Wasser linear, beim Gas sowie Nachtspeicher- und Wärmepumpenanlagen temperaturabhängig gewichtet und auf den 31.12.2021 hochgerechnet.

Meldung der Zählerstände schriftlich:    Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld E-Mail:           zaehlerablesung@stadtwerke-huenfeld.de Telefax:         06652 / 180-233

Unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum sind unter der Rufnummer 06652 / 180-220 zu erreichen.

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Wir sind für Sie da.
Das Kundenzentrum in der Lindenstr. 8 ist für Sie geöffnet:

Montag und Dienstag8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag8:00 – 18:00 Uhr
Freitag8:00 – 13:00 Uhr

Unser Team berät Sie gerne.

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