Strom
Strom-Versorgung der Stadtwerke Hünfeld
Wenn Sie bereits Strom-Bestandskunde oder Bauherr in unserem Versorgungsgebiet sind, dann informieren Sie sich bitte über unsere aktuellen Tarife / Preiskonditionen bei unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum:
kostenfreie Rufnummer: 0800 4836 200 oder 06652 180 220
vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
pv-anlagen@stadtwerke-huenfeld.de
oder im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld
Wahltarife Privatkunden
Lieferung von Strom für den Eigenverbrauch im Haushalt sowie für den beruflichen und sonstigen Bedarf
Wahltarife Geschäftskunden
Lieferung von Strom zur gewerblichen Nutzung
Wärmetarife ab 01.01.2025
Sondertarife für Wärmepumpen | Netto | Brutto |
Arbeitspreis HT (ct / kWh) | 20,02 | 23,82 |
Arbeitspreis NT (ct / kWh) | 18,02 | 21,44 |
Grundpreis (€ / Jahr) | 126,00 | 149,94 |
Die Stadtwerke Hünfeld GmbH behält sich vor, den Strombezug der Wärmepumpe zu Spitzenlastzeiten zu unterbrechen. Hierbei wird der Strombezug nicht länger als jeweils 2 Stunden hintereinander und insgesamt nicht länger als 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden unterbrochen. Die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen wird hierbei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit sein. Die Anzahl der Unterbrechungen und die Unterbrechungszeiten werden auf ein notwendiges Minimum beschränkt.
Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung
Die Stromlieferung im Rahmen der Grundversorgung entspricht dem bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarif.
Hier finden Sie die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hünfeld GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden, Gewerbekunden und Landwirtschaftskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung. „Haushaltskunden“ im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Neuerungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Elektrizitätsbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Grundversorgung Elektrizität
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Stadtwerke Hünfeld GmbH ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität in ihrem Netzgebiet gemäß § 36 EnWG.
„Haushaltskunden” im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen für die Grundversorgung mit elektrischer Energie entsprechen den Preisen und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Hünfeld GmbH.
Im Rahmen der Grundversorgung gelten für Ihre Energieversorgung bis auf weiteres die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) sowie die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Hünfeld GmbH.
Ersatzversorgung Elektrizität
In den Gebieten, in denen die Stadtwerke Hünfeld GmbH Grundversorger ist, stellen wir Ihnen elektrische Energie als Ersatzversorgung bereit, wenn vom Anschlußnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrages bezogen wird. Entsprechend § 38 Ziffer 2 EnWG
Eigene Energieerzeugung
(PV und Speicher)
Wenn Sie eine so genannte Mikro-PV-Anlage, dies ist eine Anlage mit einem oder mehreren Solarmodulen und Wechselrichter, anschließen möchten, sind die technischen, gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten.
Der Anschluss einer solchen Anlage kann zur Fälschung technischer Aufzeichnungen bei Rücklaufen des Stromzählers führen. Aus diesem Grund ist die Stromerzeugungsanlage bei den Stadtwerken Hünfeld zu melden. Nach Überprüfung kann es zum Austausch Ihrer Zähleinrichtung führen. Dies ist mit Kosten verbunden.
Die Formulare für eigene Energieerzeugung (PV und Speicher) finden Sie hier unter Stromnetz > EEG.
Bitte senden Sie Ihre ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen an pv-anlagen@stadtwerke-huenfeld.de zurück.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06652 – 180 201 gerne zur Verfügung.
Mein Dach hat´s drauf!
PV-Anlagen der Stadtwerke Hünfeld GmbH
Die Stadtwerke Hünfeld GmbH bietet Gebäudeeigentümern in Hünfeld im Rahmen der Aktion „Mein Dach hat´s drauf“ ein seriöses Produkt und die damit verbundene Möglichkeit, ohne Investitionskosten einen Beitrag zur Dekarbonisierung und gegen den Klimawandel zu leisten, sowie gleichzeitig von den monetären Chancen der Energiewende zu profitieren.
Das Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch Gewerbetreibende und Betriebe in Hünfeld.
Kurz erklärt …
Alles was Sie brauchen ist geeignete freie Dachfläche, welche Sie der Stadtwerke Hünfeld GmbH, im Rahmen eines Mietverhältnisses, zur Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanalage zur Verfügung stellen können.
Die Stadtwerke Hünfeld GmbH plant, errichtet und unterhält die PV-Anlage auf Ihrem Dach. Dabei übernehmen erfahrenen Fach- und Handwerksbetriebe aus unserer Region die Durchführung. Alle bei der Errichtung und im laufenden Betrieb entstehenden Kosten der PV-Anlage werden durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH übernommen. Ferner übernimmt die Stadtwerke Hünfeld GmbH als Betreiberin der Anlage die mit der Anlage verbundenen behördlichen Anträge und Anzeigepflichten.
Mit der Entscheidung für eine PV-Anlage leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz.
Nun müssen Sie nur noch entscheiden, in welcher Form Sie persönlich profitieren möchten.
Sie können zwischen den Varianten
A: Der mit der Anlage erzeugte Strom wird zu 100 % ins Netz der Stadtwerke Hünfeld GmbH eingespeist und Sie erhalten eine jährliche Miete für Ihre zur Verfügung gestellte Dachfläche.
oder B: Der mit der Anlage erzeugte Strom wird Ihnen zunächst in Ihrem Haus(halt) oder Gewerbe zu einem attraktiven und langfristig garantierten Preis zum unmittelbaren Verbrauch zur Verfügung gestellt. Überschüssiger Strom wird ins Netz der Stadtwerke Hünfeld GmbH eingespeist.
Auch angenehme Entscheidungen sind nicht immer leicht. Welche Variante für Sie die beste ist und ob ggfs. noch weitere Komponenten, wie z.B. Batteriespeicher, sinnvoll eingesetzt werden können, lässt sich am Besten im persönlichen Beratungsgespräch erörtern.
Sie haben Interesse?
Kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin, um ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot zu erhalten.
Mehr Infos finden Sie unter:
Sofortkontakt:
Elektromobilität
"Stromtanken zuhause"
Wahltarife für Elektromobilität
Decken Sie Ihren Strombedarf mit unserem Angebot für umweltbewusste Verbraucher und Elektroladestationen:
- Vielfahrer (Fahrleistung > 10.000 km)
Ökostrom für Elektrofahrzeuge mit einer Fahrleistung über ca. 10.000 km
- Wenigfahrer (Fahrleistung < 10.000 km)
Ökostrom für Elektrofahrzeuge mit einer Fahrleistung bis ca. 10.000 km
Ladelösung - Wallbox Alfen
Die ideale Ladelösung für Ihr Zuhause, die Wallbox für Ihre Haus- oder Garagenwand – einfach zu bedienen, kompatibel mit jedem Elektroauto und bestens für Ein- und Mehrfamilienhäuser geeignet:
Unser Angebot jetzt nur 848,10 €
inkl. MwSt.
Wallbox Alfen Single S-line
- AC Ladestation 3-phasig, 50Hz
- Wandbefestigung
- Kompaktes glasfaserverstärktes Polycarbonatgehäuse, 8 mm stark
- Angebundenes Kabel, mit Stecker Typ 2 und Kabelhalter
- Eingebauter MID-Zertifizierter digitaler Energiezähler
- RFID-Kartenleser integriert
- Fahrzeugkommunikation: Lademode 3 mit Regelung des Ladestroms durch Pilotkontakt
- Ladestrom: 16A
- Ladeleistung: 11 kW
- Erfassung der Ladeleistung durch elektr. Zähler mit RS485 Schnittstelle
- Klares und elegantes Design
- Fehlerstromschutz, integrierte 6 mA DC-Fehlerstromerkennung
- Schutzart Gehäuse IP 55
- Plug & Charge
- Anschluss für Versorgungskabel (5*4/6 mm²)
- Steuerungsmöglichkeit gemäß §14a EnWG
Ladelösung - Wallbox Homefix
Die ideale Ladelösung für Ihr Zuhause, die Wallbox für Ihre Haus- oder Garagenwand – einfach zu bedienen, kompatibel mit jedem Elektroauto und bestens für Ein- und Mehrfamilienhäuser geeignet:
Unser Angebot jetzt nur 738,00 €
inkl. MwSt.
Wallbox Homefix
- AC Ladestation 3-phasig, 50Hz
- Wandbefestigung
- Kompaktes glasfaserverstärktes Polycarbonatgehäuse
- Kabelstecker
- Anschlusskabel 2 m
- RFID-Kartenleser integriert
- Fahrzeugkommunikation: Lademode 3 mit Regelung des Ladestroms durch Pilotkontakt
- Ladestrom: 16A
- Ladeleistung: 11 kW
- Klares und elegantes Design
- Fehlerstromschutz, integrierte 6 mA DC-Fehlerstromerkennung
- Schutzart Gehäuse IP 54
- Plug & Charge
- Anschluss für Versorgungskabel (5*2,5/4 mm²)
- Steuerungsmöglichkeit gemäß §14a EnWG
- Förderfähig für Privatpersonen über KfW-Zuschuss 440 (aktuell jedoch keine Neuanträge möglich)
- Alle Details zum Ladestatus über App komfortabel abrufbar (WLAN)
- Optionale Ergänzungen möglich
Sie können Ihre Wallbox „Alfen Eve Single S-line“ oder „Homefix“ direkt bei uns bestellen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch die für den Anschluss der Ladestation erforderlichen Installationsarbeiten an. Senden Sie uns hierfür das ausgefüllte Bestellformular zurück.
Gerne informieren wir Sie auch über weitere Modelle und Konfigurationen, falls Sie eine andere Ladelösung wünschen.
- 0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)
- 06652 – 180 220
- vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
Fragen und Antworten
Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Elektromobilität.
Der Tarif für Elektromobilität „Selekt Plus Öko“ lohnt sich in der Regel bis zu einer Fahrleistung von ca. 10.000 km pro Jahr. Bei einer Fahrleistung über ca. 10.000 km empfehlen wir unseren Ökostromtarif „Elektromobil mit Ökostrom“. Der Vorteil kann aufgrund des Erstinstallationsaufwands im ersten Jahr abweichen.
Nein, die beiden Tarife “Selekt Plus Öko“ und „Elektromobil mit Ökostrom“ für Elektromobile bieten wir vorerst nur im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH an.
Bei einer Wallbox handelt es sich um ein Elektrogerät mit Starkstromanschluss, somit darf sie nur vom Fachmann (z.B. Ihr örtlicher Elektroinstallateur) installiert werden. Rufen Sie uns gerne an.
Grundsätzlich ist das möglich. Bei einer Ladestation mit einem Ladepunkt kann nur ein Fahrzeug geladen werden. Bei Ladestationen mit mehreren Ladepunkten können auch mehrere Fahrzeuge zeitgleich geladen werden.
Der übliche Ladestecker für Elektroautos ist der Typ 2-Stecker. Dieser dreiphasige Typ 2-Stecker, häufig auch Mennekes-Stecker genannt, ist im europäischen Raum am weitesten verbreitet und wurde 2013 von der Europäischen Kommission als Standard festgelegt. Im privaten Raum sind Ladeleistungen bis 22 kW (400 V, 32 A) üblich, während an öffentlichen Ladesäulen Leistungen bis zu 43 kW (400 V, 63 A) möglich sind. Die meisten öffentlichen Ladestationen sind derzeit mit einer Typ 2-Steckdose ausgestattet. Daran kann jedes Mode 3-Ladekabel angeschlossen werden, womit wiederum sowohl Elektroautos mit Typ 1- als auch Typ 2-Stecker geladen werden können.
Grundsätzlich ist dies möglich, soweit Sie sicher sind, dass Ihre Hausinstallation dafür ausgelegt ist. Manche Automobilhersteller bieten Fahrzeuge an, bei denen die Ladeleistung reduziert werden kann. Bitte wenden Sie sich zur Sicherheit an Ihren Elektroinstallateur. Wir empfehlen die Installation einer Wallbox.
Art | Werte | ||
---|---|---|---|
Ladeleistung | 3,7 kW | 11 kW | 22 kW |
Spannungsebene | 230 V | 400 V | 400 V |
Stromstärke | 16 A | 16 A | 32 A |
Ladedauer für eine 25 kWh Batterie von 30% Füllstand auf 100% | 230 min | 95 min | 50 min |
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Vermieter zu besprechen.
Die Stadtwerke Hünfeld bieten neben dem Kauf und der Installation verschiedener Wallboxen auch zwei Ökostromtarife für die Versorgung der Wallboxen an.
Die elektrischen Netzanschlüsse haben eine Obergrenze für anschließbare Leistung von elektrischen Verbrauchern. Der Standard Hausanschluss ist mit einer Leistung von 30 kW ausgelegt. Sollten Sie eine Wallbox mit 11 kW installieren, ist eine Anzeige bei den Stadtwerken Hünfeld notwendig. Wallboxen mit höherer Leistung sind durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH zu genehmigen. Gegebenenfalls entstehen für Sie weitere Kosten z.B. ein Baukostenzuschuss. Bitte fragen Sie hierzu bei der Stadtwerke Hünfeld GmbH oder bei Ihrem Elektrofachbetrieb nach.
Eine Ladeeinrichtung ist beim örtlichen Netzbetreiber zu melden.
Sie finden das Formular „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ der Stadtwerke Hünfeld GmbH unter folgendem Link:
https://www.enwg-veroeffentlichungen.de/huenfeld/Netze/Stromnetz/Netzanschluss/Antrag-E-Ladestation-VDE-AR-N-4100-Ladeeinrichtung.pdf
Öffentliche Ladesäulen
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenStandort:
Hallenbad Hünfeld
Großenbacher Tor 8
36088 Hünfeld
Die Stadtwerke Hünfeld betreiben am Parkplatz Feuerwache vor dem Hallenbad in Hünfeld eine öffentliche Stromladestation mit zwei Ladepunkten (je 22 kW Ladeleistung) für E-Fahrzeuge. Das Angebot der öffentlichen Ladesäule zielt auf Autofahrer, die eine Möglichkeit zum Nachladen suchen. Während heimische Autofahrer in der Regel zu Hause oder beim Arbeitgeber ihre Fahrzeuge aufladen, werden insbesondere Gäste und Touristen der Stadt Hünfeld angesprochen. Diese Stromtankstelle ermöglicht allen Besitzern von Elektrofahrzeugen mit gängigen Ladekarten einen diskriminierungsfreien Zugang zum Laden ihres Fahrzeugs.
Die Stadtwerke Hünfeld bieten für die Nutzung der Ladesäule auch eine eigene Ladekarte an. Inhaber dieser Ladekarte können Ökostrom günstig an der hauseigenen Ladestation und durch eine bestehende Kooperationsvereinbarung auch an allen Ladestationen der RhönEnergie Fulda tanken. Zudem kann diese Ladekarte deutschlandweit eingesetzt werden, wobei die Abrechnung dann zu den Tarifen des jeweiligen Anbieters erfolgt.
Mit diesem Engagement möchten wir die Kundenbindung stärken und gleichzeitig die Attraktivität des Standorts Hünfeld steigern, denn der gut gewählte Aufstellungsort der Stromladestation befindet sich im Zentrum Hünfelds und in Nähe von Einkaufs- und Freizeit-möglichkeiten.
Wie lade ich unterwegs mein Elektroauto auf?
Um Ihr E-Auto überall bargeldlos mit Ökostrom aufzuladen, benötigen Sie unsere Stadtwerke Hünfeld Ladekarte. Nähere Informationen zur Beantragung und Nutzung der Ladekarte erhalten Sie in unserem Kundenzentrum. Nachdem Ihre Ladekarte bei unserem Verbundpartner Plugsurfing unter my.plugsurfing.com registriert ist, haben Sie Zugriff auf unsere Ökostrom-Tankstellen und europaweit auf mehr als 200.000 Ladepunkte. Die Abrechnung Ihrer Tankungen erfolgt direkt durch die Firma plugsurfing. Sie erhalten Ihre Rechnung als PDF-Datei via E-Mail.
Informieren Sie sich über Ihre persönliche Ladekarte unter
- 0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)
- 06652 – 180 220
- vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
Ihre Prämie / THG-Quote
Bis zum 31.10. noch für das Jahr 2024 registrieren.
Denken Sie daran, um die THG-Prämie jährlich zu kassieren, müssen Sie sich jedes Jahr neu registrieren!
E-Auto fahren und Geldprämie sichern
Unser THG-Quoten Service für Sie:
Sichern Sie sich ab sofort über uns eine Geldprämie* einmalig pro Jahr für Ihr E-Fahrzeug (kein Hybrid).
Dies gilt für alle vollelektrischen E-Autos – ob privat oder gewerblich genutzt. Möglich macht dies die THG-Quoten-Regelung: sprich die Treibhausgasminderungsquote. Diese Quote zielt als eine Maßnahme auf die Eindämmung von CO2 im Straßenverkehr und damit auf das übergeordnete Klimaziel ab. Mit Ihrem E-Auto tragen Sie also nicht nur zu weniger Abgasen im Straßenverkehr bei, sondern profitieren auch finanziell.
Einfach & schnell E-Auto registrieren und Prämie kassieren!
Zur Anmeldung Ihres E-Autos und zur Sicherung Ihrer Geldprämie erfüllen Sie diese Voraussetzungen:
- Sie besitzen ein vollelektrisches E-Fahrzeug (kein Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Auto),
- Sie sind nachgewiesen Fahrzeughalter*in,
- Sie sind im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1),
- Sie übermitteln uns die Daten zur Anmeldung und Ihre Bankverbindung,
- Sie bescheinigen uns die THG-Quote ausschließlich bei uns registriert zu haben.
Dann können Sie sich direkt hier zur THG-Quote anmelden und in wenigen Schritten mit Ihrem E-Auto einmalig pro Jahr sichern.
Einfach das Online-Formular ausfüllen und Geldprämie* kassieren.
*aufgrund der aktuellen Marktlage und daraus folgende Preisentwicklung behalten wir uns vor, die Höhe der THG-Prämie monatlich variable anzupassen.
Fragen und Antworten
Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema THG-Quote.
Um den Treibhauseffekt weiter ein zu dämmen, werden mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zusätzlich Anreize zur Senkung von umweltschädlichen Gasen wie CO2 geschaffen. Der Ausstoß dieser Gase ist unter anderem ursächlich für die Erderwärmung und weiteren schädlichen Auswirkungen der Klimaveränderungen und Folgen für die Ökosysteme. Diverse Unternehmen sind verpflichtet Emissionsrechte zu erwerben, sofern sie nicht selbst genug Emissionseinsparungen vornehmen können. Nun kommen Sie ins Spiel: Sie sparen durch Ihr E-Auto CO2 ein und können sich durch die Registierung bei uns Ihre THG-Prämie sichern.
Ihr vollelektrisches E-Auto (zugelassen sind keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) können Sie ganz unkompliziert, einfach und schnell über unsere Online-Registrierung anmelden. Wir kontaktieren Sie automatisch zu Beginn eines neuen Kalenderjahres, ob Sie weiterhin rechtmäßig Fahrzeughalter*in sind und die THG-Quote wie gewohnt über uns beantragt werden kann.
Sie können ausschließlich E-Fahrzeuge (keine Hybrid-, Plug-In-Hybride-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Verbrennungsmotor-Fahrzeuge) anmelden, wobei Sie nachgewiesen Fahrzeughalter*in sowie im Besitz des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) sein müssen. Das Auto kann ein privates oder gewerbliches E-Fahrzeug sein. Wichtig ist, dass Sie sich im Zweifelsfall beispielsweise bei Dienstfahrzeugen mit privater Nutzung bei Ihrem Arbeitergeber vergewissern, ob Sie die Registrierung vornehmen und sich die Geldprämie sichern können. Andernfalls obliegt die Registrierung dem Unternehmen.
Wenn Sie die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen, können Sie die Registrierung bei uns kostenlos vornehmen. Füllen Sie dazu bitte das Online-Formular aus und laden Sie ein Bild des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheiningung Teil 1) hoch. Nach Übermittlung erhalten Sie von uns eine Nachricht sowie bei positiver Prüfung und Zustimmung des Umweltbundesamts die Geldprämie an Ihre übermittelte Bankverbindung ausbezahlt.
Sie müssen die oben genannten Grundvoraussetzungen erfüllen und uns die Einwilligung zum Vermarkten der THG-Quote bestätigen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug nur einmal jährlich über einen Vermarkter zur THG-Quote angemeldet werden darf. Dies wird vom Umweltbundesamt sowie dem Hauptzoll, welcher die Mengen der gehandelten THG-Quoten kontrolliert, geprüft. Die Anmeldung kann innerhalb eines Kalenderjahres durch Sie erfolgen. Rückwirkend für vergangene Kalenderjahre ist dies nicht möglich. Mit der Einwilligung bescheinigen Sie uns gegenüber, die Geldprämie ausschließlich und einmalig zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung nach der neuesten Gesetzeslage, da die THG-Quote unter die Steuerpflicht fallen könnte.
Wir bieten den Service nicht nur für unsere Kunden*innen an. Sie können den kostenlosen Service daher gerne nutzen. Sofern Sie Interesse an weiteren Produkten rund um das Thema E-Mobilität, Wallbox und Öko-Strom haben, beraten wir Sie gern.
Zusätzlich zu unserem Anmelde-Service zur THG-Quoten-Regelung bieten wir Ihnen als E-Auto-Fahrer*in unterschiedliche Leistungen an:
- Wallboxen für den perfekten energiegeladenen Start von zu Hause sowie passenden Öko-Strom
- E-Ladeinfrastruktur in Hünfeld und der Region
- E-Mobilitäts-Kundenkarte zur Nutzung unserer E-Ladesäulen zum einheitlichen Abrechnungspreis
Wenn ein Antrag für nicht-öffentliches Laden (also für Fahrzeuge) nicht durch den Ladepunktbetreiber (also die Person, auf die eines oder mehrere E-Fahrzeuge zugelassen sind) selbst gestellt wird, sondern durch einen von dieser Person bestimmten Dritten (z. B. Dienstleister), muss der Antrag mindestens 500,00 MWh umfassen, wenn im selben Jahr noch ein weiterer Antrag erfolgen soll (§ 8 Abs. 1 Satz 4 der 38. BImSchV).
Das bedeutet, bei mehreren unterjährigen Anträgen für E-Fahrzeuge beträgt die Mindestmenge 500,00 MWh.
Erfolgt eine Antragstellung mit einer geringeren Menge, ist für das Jahr 2024 kein weiterer Antrag mehr möglich. Um dies zu verhindern, unternimmt unser Kooperationspartner alle notwendigen Schritte, um Ihrer Registrierung schnellstmöglich unter der Zielvorgabe zu bearbeiten.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe ist daher eine aktuelle Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten nicht möglich.
Wir bitten Sie daher um Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen sind Ihnen unsere Mitarbeiter des Kundenzentrums gerne behilflich:
- 0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)
- 06652 – 180 220
- vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de