Preisbremsen Strom, Gas, Wärme / Mitteilungspflicht Unternehmen (Frist 31.03.2023)

Stand Januar 2023

Die Bundesregierung hat Ende Dezember die Einführung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme für den Zeitraum 01.01. -31.12.2023 (ggf. bis 30.04.2024) beschlossen. Die staatliche Entlastung gilt ab März 2023 und wird von den Stadtwerken Hünfeld rückwirkend zum 01. Januar 2023 für Ihre Kunden berücksichtigt. Haben Sie Fragen? Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

Mitteilungspflicht von Unternehmen mit hoher monatlicher Entlastung
Für Unternehmen mit einer monatlichen Entlastung ≥ 150.000 € besteht eine Mitteilungspflicht an den Energieversorger.

Hierzu füllen Sie bitte Ihre Selbsterklärung aus und senden diese bis spätestens 31.03.2023 zurück an:
Stadtwerke Hünfeld GmbH, Lindenstraße  8, 36088 Hünfeld oder E-Mail: info@stadtwerke-huenfeld.de

Die zur Bestimmung der Höchstgrenzen benötigten Vorgaben finden Sie im Erdgas-Preisbremsengesetz (EWPBG) unter Kapitel 3 EWPBG bzw. der Anlage 2 zu § 18 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 21 einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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