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Strommasten

Strom

Alles zu unserem Strom

Strom-Versorgung der Stadtwerke Hünfeld

Nachfolgend sind die wichtigsten Fakten und Preise zu unseren Tarifen, welche wir innerhalb unseres Versorgungsgebiets anbieten, im Überblick aufgezeigt. Aus den aufgeführten Tarifen können Sie den für Sie passenden Tarif wählen. 

Wenn Sie bereits Strom-Bestandskunde oder Bauherr in unserem Versorgungsgebiet sind, dann informieren Sie sich bitte über unsere aktuellen Tarife / Preiskonditionen bei unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum:

kostenfreie Rufnummer: 0800 4836 200 oder 06652 180 220
vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
info@stadtwerke-huenfeld.de
oder im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld

Wahltarife Privatkunden

Lieferung von Strom für den Eigenverbrauch im Haushalt sowie für den beruflichen und sonstigen Bedarf

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Wahltarif Selekt Plus Haushalt - Preisblatt ab 01.01.2026

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Wahltarif Selekt Plus Haushalt - Preisblatt ab 01.01.2025

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Wahltarif Selekt Plus Single - Preisblatt ab 01.01.2026

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Wahltarif Selekt Plus Single - Preisblatt ab 01.01.2025

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Wahltarif Selekt Plus Öko - Preisblatt ab 01.01.2026

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Vintage-Glühbirne
Corporate Buildung

Wahltarife Geschäftskunden

Lieferung von Strom zur gewerblichen Nutzung

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Wahltarif Selekt Plus Gewerbe- Preisblatt ab 01.01.2026

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Wahltarif Selekt Plus Gewerbe- Preisblatt ab 01.01.2025

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Wahltarif Selekt Plus Öko - Preisblatt ab 01.01.2026

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Wärmetarife

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Preisblatt Wärmepumpentarif ab 01.01.2026

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Preisblatt Wärmepumpentarif ab 01.01.2025

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Preisblatt Wärmespeichertarif ab 01.01.2026

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Preisblatt Wärmespeichertarif ab 01.01.2025

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Wärmepumpe
Beleuchtete Glühbirne

Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung

Die Stromlieferung im Rahmen der Grundversorgung entspricht dem bisher gültigen und veröffentlichten Allgemeinen Tarif.
Hier finden Sie die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Hünfeld GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden, Gewerbekunden und Landwirtschaftskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung. „Haushaltskunden“ im Sinne von §3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

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Preisblatt für die Grundversorgung ohne Schwachlastregelung ab 01.01.2026

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Preisblatt für die Grundversorgung ohne Schwachlastregelung ab 01.01.2025

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Preisblatt für die Grundversorgung mit Schwachlastregelung ab 01.01.2026

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Preisblatt für die Grundversorgung mit Schwachlastregelung ab 01.01.2025

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Preisblatt für die Ersatzversorgung für Haushalt und Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2024

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Preisblatt für die Ersatzversorgung für Haushalt und Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2026

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Preisblatt für die Ersatzversorgung für RLM-Abnahmestellen ab 01.01.2026

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  • Neuerungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

    Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

    Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Elektrizitätsbelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

    Grundversorgung Elektrizität
    Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Stadtwerke Hünfeld GmbH ist Grundversorger für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität in ihrem Netzgebiet gemäß § 36 EnWG.

    „Haushaltskunden” im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

    Die Allgemeinen Preise und Bedingungen für die Grundversorgung mit elektrischer Energie entsprechen den Preisen und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs der Stadtwerke Hünfeld GmbH.
    Im Rahmen der Grundversorgung gelten für Ihre Energieversorgung bis auf weiteres die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) sowie die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Hünfeld GmbH.

    Ersatzversorgung Elektrizität
    In den Gebieten, in denen die Stadtwerke Hünfeld GmbH Grundversorger ist, stellen wir Ihnen elektrische Energie als Ersatzversorgung bereit, wenn vom Anschlußnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrages bezogen wird. Entsprechend § 38 Ziffer 2 EnWG

Kennzeichnung Stromlieferungen

Stromkennzeichnung 2025

Eigene Energieerzeugung
(PV und Speicher)

Wenn Sie eine so genannte Mikro-PV-Anlage, dies ist eine Anlage mit einem oder mehreren Solarmodulen und Wechselrichter, anschließen möchten, sind die technischen, gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten.

Der Anschluss einer solchen Anlage kann zur Fälschung technischer Aufzeichnungen bei Rücklaufen des Stromzählers führen. Aus diesem Grund ist die Stromerzeugungsanlage bei den Stadtwerken Hünfeld zu melden. Nach Überprüfung kann es zum Austausch Ihrer Zähleinrichtung führen. Dies ist mit Kosten verbunden.

Die Formulare für eigene Energieerzeugung (PV und Speicher) finden Sie unter:

https://netzportal.stadtwerke-huenfeld.de

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen direkt in unserem Netzkundenportal hoch.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06652 – 180 201 gerne zur Verfügung.

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Information Mikro-PV-Anlagen

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Anmeldung steckerfertige Erzeugnisanlage / Balkon-Photovoltaik-Anlage bis 800 VA

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Solarmodul-Dach
Mein_Dach_hats_drauf

Mein Dach hat's drauf!
PV-Anlagen der Stadtwerke Hünfeld GmbH

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH bietet Gebäudeeigentümern in Hünfeld im Rahmen der Aktion „Mein Dach hat´s drauf“ ein seriöses Produkt und die damit verbundene Möglichkeit, ohne Investitionskosten einen Beitrag zur Dekarbonisierung und gegen den Klimawandel zu leisten, sowie gleichzeitig von den monetären Chancen der Energiewende zu profitieren.

Das Angebot richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch Gewerbetreibende und Betriebe in Hünfeld.

Kurz erklärt …

Alles was Sie brauchen ist geeignete freie Dachfläche, welche Sie der Stadtwerke Hünfeld GmbH, im Rahmen eines Mietverhältnisses, zur Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanalage zur Verfügung stellen können.

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH plant, errichtet und unterhält die PV-Anlage auf Ihrem Dach. Dabei übernehmen erfahrenen Fach- und Handwerksbetriebe aus unserer Region die Durchführung. Alle bei der Errichtung und im laufenden Betrieb entstehenden Kosten der PV-Anlage werden durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH übernommen. Ferner übernimmt die Stadtwerke Hünfeld GmbH als Betreiberin der Anlage die mit der Anlage verbundenen behördlichen Anträge und Anzeigepflichten.

Mit der Entscheidung für eine PV-Anlage leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz.

Nun müssen Sie nur noch entscheiden, in welcher Form Sie persönlich profitieren möchten.

Sie können zwischen den Varianten

A: Der mit der Anlage erzeugte Strom wird zu 100 % ins Netz der Stadtwerke Hünfeld GmbH eingespeist und Sie erhalten eine jährliche Miete für Ihre zur Verfügung gestellte Dachfläche.

oder B: Der mit der Anlage erzeugte Strom wird Ihnen zunächst in Ihrem Haus(halt) oder Gewerbe zu einem attraktiven und langfristig garantierten Preis zum unmittelbaren Verbrauch zur Verfügung gestellt. Überschüssiger Strom wird ins Netz der Stadtwerke Hünfeld GmbH eingespeist.

Auch angenehme Entscheidungen sind nicht immer leicht. Welche Variante für Sie die beste ist und ob ggfs. noch weitere Komponenten, wie z.B. Batteriespeicher, sinnvoll eingesetzt werden können, lässt sich am Besten im persönlichen Beratungsgespräch erörtern.

Sie haben Interesse?
Kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin, um ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot zu erhalten.

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Flyer PV-Anlage

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Weitere Infos finden Sie unter:

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0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)

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06652 – 180 220

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06652 – 180 230 (Störungsdienst)

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Elektromobilität

"Stromtanken zuhause" –
Wahltarife für Elektromobilität

Decken Sie Ihren Strombedarf mit unserem Angebot für umweltbewusste Verbraucher und Elektroladestationen:

  • Wenigfahrer (Fahrleistung < 10.000 km)
    Ökostrom für Elektrofahrzeuge mit einer Fahrleistung bis ca. 10.000 km

  • Vielfahrer (Fahrleistung > 10.000 km)
    Ökostrom für Elektrofahrzeuge mit einer Fahrleistung über ca. 10.000 km

Aufladen von Elektroautos
Laden von Elektrofahrzeugen

Fragen und Antworten

Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Elektromobilität.

  • Der Tarif für Elektromobilität „Selekt Plus Öko“ lohnt sich in der Regel bis zu einer Fahrleistung von ca. 10.000 km pro Jahr. Bei einer Fahrleistung über ca. 10.000 km empfehlen wir unseren Ökostromtarif „Elektromobil mit Ökostrom“. Der Vorteil kann aufgrund des Erstinstallationsaufwands im ersten Jahr abweichen.

  • Nein, die beiden Tarife “Selekt Plus Öko“ und „Elektromobil mit Ökostrom“ für Elektromobile bieten wir vorerst nur im Netzgebiet der Stadtwerke Hünfeld GmbH an.

  • Bei einer Wallbox handelt es sich um ein Elektrogerät mit Starkstromanschluss, somit darf sie nur vom Fachmann (z.B. Ihr örtlicher Elektroinstallateur) installiert werden. Rufen Sie uns gerne an.

  • Grundsätzlich ist das möglich. Bei einer Ladestation mit einem Ladepunkt kann nur ein Fahrzeug geladen werden. Bei Ladestationen mit mehreren Ladepunkten können auch mehrere Fahrzeuge zeitgleich geladen werden.

  • Der übliche Ladestecker für Elektroautos ist der Typ 2-Stecker. Dieser dreiphasige Typ 2-Stecker, häufig auch Mennekes-Stecker genannt, ist im europäischen Raum am weitesten verbreitet und wurde 2013 von der Europäischen Kommission als Standard festgelegt. Im privaten Raum sind Ladeleistungen bis 22 kW (400 V, 32 A) üblich, während an öffentlichen Ladesäulen Leistungen bis zu 43 kW (400 V, 63 A) möglich sind. Die meisten öffentlichen Ladestationen sind derzeit mit einer Typ 2-Steckdose ausgestattet. Daran kann jedes Mode 3-Ladekabel angeschlossen werden, womit wiederum sowohl Elektroautos mit Typ 1- als auch Typ 2-Stecker geladen werden können.

  • Grundsätzlich ist dies möglich, soweit Sie sicher sind, dass Ihre Hausinstallation dafür ausgelegt ist. Manche Automobilhersteller bieten Fahrzeuge an, bei denen die Ladeleistung reduziert werden kann. Bitte wenden Sie sich zur Sicherheit an Ihren Elektroinstallateur. Wir empfehlen die Installation einer Wallbox.

  • Bei einem Elektro-Fahrzeug mit einer 25 kWh Batterie und einer Ladeleistung von 11 kW dauert das Laden ca. 95 Minuten.

    Art
    Wert
    Wert
    Wert
    Ladedauer für eine 25 kWh Batterie von 30% Füllstand auf 100%.
    230 min
    95 min
    50 min
    Ladeleistung
    3,7 KW
    11 KW
    22 KW
    Spannungsebene
    230 V
    400 V
    400 V
    Stromstärke
    16 A
    16 A
    32 A
  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit. Wir empfehlen, dies mit Ihrem Vermieter zu besprechen.

  • Um Ihr E-Auto überall bargeldlos mit Ökostrom aufzuladen, benötigen Sie unsere Stadtwerke Hünfeld Ladekarte. Nähere Informationen zur Beantragung und Nutzung der Ladekarte erhalten Sie in unserem Kundenzentrum. Nachdem Ihre Ladekarte bei unserem Verbundpartner Ladenetz.de unter re-fd.ladecloud.de registriert ist, haben Sie Zugriff auf unsere Ökostrom-Tankstellen und europaweit auf mehr als 400.000 Ladepunkte. Die Abrechnung Ihrer Tankungen erfolgt direkt durch PayOne. Sie erhalten Ihre Rechnung als PDF-Datei via E-Mail.

  • Die elektrischen Netzanschlüsse haben eine Obergrenze für anschließbare Leistung von elektrischen Verbrauchern. Der Standard Hausanschluss ist mit einer Leistung von 30 kW ausgelegt. Sollten Sie eine Wallbox mit 11 kW installieren, ist eine Anzeige bei den Stadtwerken Hünfeld notwendig. Wallboxen mit höherer Leistung sind durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH zu genehmigen. Gegebenenfalls entstehen für Sie weitere Kosten z.B. ein Baukostenzuschuss. Bitte fragen Sie hierzu bei der Stadtwerke Hünfeld GmbH oder bei Ihrem Elektrofachbetrieb nach.

  • Eine Ladeeinrichtung ist beim örtlichen Netzbetreiber zu melden.
    Sie finden das Formular „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ der Stadtwerke Hünfeld GmbH unter folgendem Link:
    https://www.enwg-veroeffentlichungen.de/huenfeld/Netze/Stromnetz/Netzanschluss/Antrag-E-Ladestation-VDE-AR-N-4100-Ladeeinrichtung.pdf

Öffentliche Ladesäulen

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Ladesaeule Stadtwerke Hünfeld

Öffentliche Ladesäulen

Die Stadtwerke Hünfeld betreiben im Stadtgebiet Hünfeld mehrere öffentliche Stromladestationen für
E-Fahrzeuge:

 

  • Parkhaus Zentrum, Gartenstraße 24, 36088 Hünfeld

  • Parkplatz Goldrain, Goldrain 2, 36088 Hünfeld

  • Parkhaus am Rathaus, Lindenstraße 10, 36088 Hünfeld

  • Parkplatz Klosterstraße, Klosterstraße 2, 36088 Hünfeld

  • Parkplatz Hallenbad, Großenbacher Tor 8, 36088 Hünfeld

 

An diesen fünf Standorten betreiben wir jeweils eine öffentliche Stromladestation mit zwei Ladepunkten (je 22 kW Ladeleistung) für E-Fahrzeuge. Das Angebot der öffentlichen Ladesäulen zielt auf Autofahrer, die eine Möglichkeit zum Nachladen suchen. Während heimische Autofahrer in der Regel zu Hause oder beim Arbeitgeber ihre Fahrzeuge aufladen, werden insbesondere Gäste und Touristen der Stadt Hünfeld angesprochen. Diese Stromtankstellen ermöglichen allen Besitzern von Elektrofahrzeugen mit gängigen Ladekarten einen diskriminierungsfreien Zugang zum Laden ihres Fahrzeugs.

 

Die Stadtwerke Hünfeld bieten für die Nutzung der Ladesäulen auch eine eigene Ladekarte an. Inhaber dieser Ladekarte können Strom günstig an unseren hauseigenen Ladestationen und durch eine bestehende Kooperationsvereinbarung auch an allen Ladestationen der RhönEnergie Fulda tanken. Zudem kann diese Ladekarte deutschlandweit eingesetzt werden, wobei die Abrechnung dann zu den Tarifen des jeweiligen Anbieters erfolgt.

Mit diesem Engagement möchten wir die Kundenbindung stärken und gleichzeitig die Attraktivität des Standorts Hünfeld steigern, denn die gut gewählten Aufstellungsorte der Stromladestationen befinden sich zentral in Hünfeld und in der Nähe von Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten.

 

Wie lade ich unterwegs mein Elektroauto auf?

Um Ihr E-Auto überall bargeldlos mit Strom aufzuladen, benötigen Sie unsere Stadtwerke Hünfeld Ladekarte. Nähere Informationen zur Beantragung und Nutzung der Ladekarte erhalten Sie in unserem Kundenzentrum. Nachdem Ihre Ladekarte bei unserem Verbundpartner Ladenetz.de unter re-fd.ladecloud.de registriert ist, haben Sie Zugriff auf unsere Strom-Tankstellen und europaweit auf mehr als 400.000 Ladepunkte. Die Abrechnung Ihrer Tankungen erfolgt direkt durch PayOne. Sie erhalten Ihre Rechnung als PDF-Datei via E-Mail.

Informieren Sie sich über Ihre persönliche Ladekarte unter

Deko

0800 - 48 36 200 (kostenlose Rufnummer)

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06652 – 180 220

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06652 – 180 230 (Störungsdienst)

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