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Erklärung zur Barrierefreiheit:

Wir die Stadtwerke Hünfeld als Websitebetreiber sind, bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-

Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

https://www.stadtwerke-huenfeld.de/

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 14.08.2026 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 14.08.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

 

Stadtwerke Hünfeld GmbH

Lindenstraße 8

36088 Hünfeld

 

vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de

 

0800 48 36 200 (kostenlos)

06652 – 180 220

 

https://www.stadtwerke-huenfeld.de/kontakt

 

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 06652 – 180-201

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

 

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Sonnenberger Str. 2/2a

65193 Wiesbaden

 

E-Mail:

poststelle@hsm.hessen.de

 

Telefon: 0611-3219 - 0

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.08.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 13.08.2026 überprüft.

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