REMIT – Veröffentlichung von Insiderinformationen

Eine Insider-Information ist eine nicht öffentlich bekannte, präzise Information, die direkt oder indirekt ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich erheblich beeinflussen würde.“

(Quelle:» Merkblatt Bundesnetzagentur [54 KB]).

Marktteilnehmer sind gemäß Artikel 4 der EU-Verordnung über die Integrität und die Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) verpflichtet, Insider-Informationen in Bezug auf ihr Unternehmen oder auf ihre Erzeugungsanlagen effektiv und rechtzeitig zu veröffentlichen. Die REMIT dient der Stärkung des Vertrauens in die Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte. Um unrechtmäßige Gewinne durch Marktmissbrauch zu verhindern, sind Insider-Handel und Marktmanipulation verboten. Die REMIT bildet zusammen mit dem EnWG die rechtliche Grundlage für Handelsüberwachung durch die Bundesnetzagentur.

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