Erdgas-Versorgung der Stadtwerke Hünfeld

Gasspeicherumlage steigt ab 01. Juli 2024 auf 0,250 CT/kWh

Ab dem 1. Juli 2024 legt die Trading Hub Europe GmbH (THE) die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) von 0,186 Ct/kWh auf 0,250 Ct/kWh fest.

Hintergrund der Erhebung ist die Regelung des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß der Verpflichtung verschiedene Maßnahmen von der THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählen primär die Durchführung der Befüllung der Gasspeicher.

Die Kosten hierfür werden an alle Gaskunden weitergegeben. Analog den übrigen Umlagen, Abgaben und Mehrwertsteuer werden jeweils die aktuellen Preiskomponenten bei unseren Tarifen in Ansatz gebracht.
Nachrichtlich speziell für Kunden im Grundversorgungstarif: Wir halten unsere Bruttopreise dennoch unverändert stabil!

gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH

Ab 01. April 2024 auf Gas und Wärme wieder 19% MwSt

Um die Auswirkungen der Energiekrise zu begrenzen und die Verbraucher zu entlasten wurde seit Oktober 2022 der reguläre Steuersatz von 19% auf 7% für Gas- und Wärmekunden gesenkt. Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf 7% ist Ende März  ausgelaufen.

Ab 01.04.2024 gilt wieder die reguläre Besteuerung für die Belieferung mit Erdgas und Wärme.

Für Sie als Endkunde erhöhen sich die Gaspreise entsprechend.
Bei den Ihnen mitgeteilten Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 (aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2023) ist die Umsatzsteuer-erhöhung auf 19% bereits berücksichtigt.

Sie können uns Ihre Zählerstände zum 01.04.2024 mitteilen, diese fließen dann in Ihre Jahresendabrechnung ein. Verzichten Sie auf eine Meldung, werden automatisch vom Abrechnungssystem die Werte anhand Gradtagszahlen ermittelt und Ihrer Abrechnung zugrunde gelegt.

Kontakt Kundenzentrum:

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag        8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch                             
8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag
                         8.00 – 18.00 Uhr
Freitag                                   8.00 – 13.00 Uhr        

Tarif Fair Plus Kompakt 2023

Lieferung von Erdgas für den Eigenverbrauch im Haushalt sowie für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH stellt ihren Kunden innerhalb ihres Erdgas-Netzgebietes Erdgas zu nachfolgend aufgeführten Preisen und Bedingungen zur Verfügung.

Wenn Sie bereits Erdgas-Bestandskunde oder Bauherr in unserem Versorgungsgebiet sind, dann informieren Sie sich bitte über unsere aktuellen Tarife / Preiskonditionen bei unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum:

kostenfreie Rufnummer: 0800 4836 200  oder 06652 180 220
vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
oder im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld

Gaspreise in der Grund- und Ersatzversorgung

Kochgas Förderung

Kochen mit Erdgas — eine energiesparende und umweltfreundliche Alternative.

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH fördert in ihrem Versorgungsgebiet die Installation von Gasherden in privaten Haushalten.

Ein Durchschnittshaushalt in Deutschland benötigt jährlich rund 600 kWh Wärme zum Kochen und Backen. Beim Kochen und Backen mit Strom liegen die Stromkosten bei circa 80 € pro Jahr. Wer jedoch in der Küche die Primärenergie Erdgas einsetzt, muss für das Kochen und Backen jährlich nur etwa 15 € zusätzlich zu den Heizkosten aufbringen.

Die erreichbaren Vorteile liegen jährlich auf der Hand:

  • 600 kWh Stromeinsparung pro Jahr bei 60 cbm mehr Erdgasverbrauch;
  • 240 kg weniger CO2-Ausstoß (global) bei der Wärmeerzeugung mit Gas, daher umweltfreundlicher und klimaschonender als die Stromerzeugung;
  • 65 € pro Jahr Energiekosteneinsparung (3,7 ct statt 15,3 ct) die aufwendig erzeugte elektrische Energie wird nicht verheizt;
  • Entlastung bei der Stromerzeugung und –bereitstellung;

Die Stadtwerke als kommunales Querverbundunternehmen sehen in der Kochgasnutzung Vorteile für alle Beteiligten und einen Klimaschutzbeitrag durch die Stadt Hünfeld. Deshalb fördert die Stadtwerke Hünfeld GmbH den Einbau der bzw. die Umstellung auf Gasherde, sofern die Gas- und Stromlieferung durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH erfolgt.

Die Förderhöhe für Erdgasherde im Stromversorgungsgebiet der Stadtwerke:
(Stadt Hünfeld – alle Stadtteile)

Installationsbeihilfe im Neubau 100,– €
Umstellbeihilfe im Gebäudebestand 200,– €

Installationsbeihilfe 100,– €
Antragstellung und Abwicklung erfolgt nach Einbau über einen Installationsnachweis des Gasinstallationsbetriebes (Anmeldung / Fertigmeldung einer Gasanlage) gegenüber den Stadtwerken und Einreichung des Antrages Kochgasförderung.

Die Förderung wird zunächst auf unbegrenzte Zeit angeboten, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderfähig sind lediglich Privathaushalte.
Die Förderung kann je Küche nur einmalig gewährt werden. Maßgebend für Antragstellung und Förderung ist das Installationsdatum.
Eine Änderung der Förderbedingungen behält sich die Stadtwerke Hünfeld GmbH vor.

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