Erdgas Versorgung der Stadtwerke Hünfeld

Zwei neue Gasumlagen ab 01. Oktober 2022

Seit vielen Wochen informieren die Medien über erheblich steigende Energiepreise in Deutschland und Europa. Das wird auch Auswirkungen auf die Gasbezugspreise der Stadtwerke Hünfeld und damit die Endverbraucher haben.

Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. Hierzu ein Beispiel: Gegenüber Anfang 2021 haben sich die Gaspreise im Großhandel bis Anfang August 2022 mehr als verachtfacht. Und es ist nicht absehbar, wann diese Hochpreisphase endet.

Die deutliche Kürzung der Gaslieferungen durch Russland betrifft auch die Gasversorgungssicherheit im Winter. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Dazu gehört unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher, aber auch von der Bundesregierung beschlossene Stützungsmaßnahmen für die großen Gasimport-Unternehmen, denen Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind. Sie müssen diese Gasmengen, die einen Teil des Gasbedarfs in Deutschland decken, jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen führt die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 zwei Gasumlagen ein.

Die von Gasimporteuren geltend gemachten Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen werden in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage weitergegeben. Die Gasbeschaffungsumlage beträgt ab 01.Oktober 2022 netto 2,419 Ct/kWh (2,88 Ct/kWh brutto). Die Höhe der Umlage wird regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst.

Mit Blick auf die Gas- Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die hierfür anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Ct/kWh (0,07 Ct/kWh brutto). Die Höhe der Umlage wird jeweils zum 01.01 und 01.07. des Jahres überprüft und ggf. angepasst.
Die Bruttopreise beinhalten eine Umsatzsteuer von 19%.

Bei einer Absatzmenge von ca. 190.000.000 kWh im Jahr führen diese Umlagen in den genannten Höhen zu einer Belastung für die Stadtwerke Hünfeld GmbH von ca. 4.708.200 € im Jahr. Sie fließen ab 01.10.2022 als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch die Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Die Stadtwerke Hünfeld GmbH sind verpflichtet, die aus diesen Umlagen erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht im Unternehmen.
Die stark steigenden Preise sind eine Herausforderung für den Verbraucher. Eine Möglichkeit, den starken Preisanstieg zumindest zu dämpfen, ist das Energiesparen. Die Internet-Seite https://www.ganz-einfach-energiesparen.de gibt beispielsweise zahlreiche Hinweise, wie individuell der Energieverbrauch und damit Kosten gesenkt werden können.

gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH stellt ihren Kunden innerhalb ihres Erdgas-Netzgebietes Erdgas zu nachfolgend aufgeführten Preisen und Bedingungen zur Verfügung.

Wenn Sie bereits Erdgas-Bestandskunde oder Bauherr in unserem Versorgungsgebiet sind, dann informieren Sie sich bitte über unsere aktuellen Tarife / Preiskonditionen bei unseren Mitarbeitern im Kundenzentrum:

kostenfreie Rufnummer: 0800 4836 200  oder 06652 180 220
vertrieb@stadtwerke-huenfeld.de
oder im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8, 36088 Hünfeld

Tarif Fair Plus Kompakt 2023

Lieferung von Erdgas für den Eigenverbrauch im Haushalt sowie für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf

Kochgas Förderung

Kochen mit Erdgas — eine energiesparende und umweltfreundliche Alternative.

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH fördert in ihrem Versorgungsgebiet die Installation von Gasherden in privaten Haushalten.

Ein Durchschnittshaushalt in Deutschland benötigt jährlich rund 600 kWh Wärme zum Kochen und Backen. Beim Kochen und Backen mit Strom liegen die Stromkosten bei circa 80 € pro Jahr. Wer jedoch in der Küche die Primärenergie Erdgas einsetzt, muss für das Kochen und Backen jährlich nur etwa 15 € zusätzlich zu den Heizkosten aufbringen.

Die erreichbaren Vorteile liegen jährlich auf der Hand:

  • 600 kWh Stromeinsparung pro Jahr bei 60 cbm mehr Erdgasverbrauch;
  • 240 kg weniger CO2-Ausstoß (global) bei der Wärmeerzeugung mit Gas, daher umweltfreundlicher und klimaschonender als die Stromerzeugung;
  • 65 € pro Jahr Energiekosteneinsparung (3,7 ct statt 15,3 ct) die aufwendig erzeugte elektrische Energie wird nicht verheizt;
  • Entlastung bei der Stromerzeugung und –bereitstellung;

Die Stadtwerke als kommunales Querverbundunternehmen sehen in der Kochgasnutzung Vorteile für alle Beteiligten und einen Klimaschutzbeitrag durch die Stadt Hünfeld. Deshalb fördert die Stadtwerke Hünfeld GmbH den Einbau der bzw. die Umstellung auf Gasherde, sofern die Gas- und Stromlieferung durch die Stadtwerke Hünfeld GmbH erfolgt.

Die Förderhöhe für Erdgasherde im Stromversorgungsgebiet der Stadtwerke:
(Stadt Hünfeld – alle Stadtteile)

Installationsbeihilfe im Neubau 100,– €
Umstellbeihilfe im Gebäudebestand 200,– €

Installationsbeihilfe 100,– €
Antragstellung und Abwicklung erfolgt nach Einbau über einen Installationsnachweis des Gasinstallationsbetriebes (Anmeldung / Fertigmeldung einer Gasanlage) gegenüber den Stadtwerken und Einreichung des Antrages Kochgasförderung.

Die Förderung wird zunächst auf unbegrenzte Zeit angeboten, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderfähig sind lediglich Privathaushalte.
Die Förderung kann je Küche nur einmalig gewährt werden. Maßgebend für Antragstellung und Förderung ist das Installationsdatum.
Eine Änderung der Förderbedingungen behält sich die Stadtwerke Hünfeld GmbH vor.

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