Stadtwerke Hünfeld GmbH

Aktuelles

Wir bilden aus!

Anmeldung Ihrer PV-Anlage

Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG 2023) verpflichtet sind, u.a. Ihre Erneuerbare Anlage und/ oder auch Stromspeicher sowohl im Marktstammdatenregister als auch dem Netzbetreiber anzumelden.

Bei Nichterfüllung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall sind wir vom Gesetzgeber angehalten, bei Pflichtverstößen eine Kürzung der Förderung und/ oder gemäß EEG § 52  Ihnen als Anlagenbetreiber die zu zahlende Leistung in Rechnung zu stellen und diese an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abzuführen.

Für Fragestellungen rund um das Thema Sanktionen verweisen wir auf die FAQ der Bundesnetzagentur. Hier finden Sie unter der Überschrift „Sanktionszahlungen bei Pflichtverstößen gegen das EEG“ weitere Informationen.
Link FAQ: Solaranlagen und andere EE-Anlagen

Änderung der Umsatzsteuer bei der Erdgas- und Wärmebelieferung

Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas oder Wärme endet spätestens zum 31. März 2024. Danach beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 Prozent. Wir werden die Umsatzsteueränderung nach den staatlichen Vorgaben umsetzen.
Für das gesamte Jahr 2024 sind die Abschläge im Geschäftsbereich Gas/Wärme mit einem Steuersatz von 19 Prozent kalkuliert. Bei der nächsten Rechnungslegung berücksichtigen wir die zeitanteilig unterschiedlichen Umsatzsteuersätze. Sie brauchen nichts zu unternehmen, die Abgrenzung erfolgt über das Abrechnungssystem.

Kontakt Kundenzentrum:

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag        8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch                             
8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag
                         8.00 – 18.00 Uhr
Freitag                                   8.00 – 13.00 Uhr        

Deutliche Senkung der Strom- und Gastarife für 2024

Durch die Weitergabe der günstigeren Einkaufskonditionen ist es möglich zum 01.01.2024, die Preise für Strom und Gas deutlich zu senken.
Dies macht sich bei Ihnen direkt im Geldbeutel bemerkbar.

Für Strom konnte für Sie trotz Kostenanstieg für die Bereitstellung des Stroms im Verteilnetz durch niedrigere Beschaffungskosten eine Preissenkung von 3,21 ct/kWh brutto erzielt werden, dies entspricht einer Senkung um 6 Prozent.
Für einen Stromkunden in der Grundversorgung ergibt das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.712 kWh eine Ersparnis von 55 € im Jahr.

In der Gassparte sind die Absatzmengen aufgrund des Sparverhaltens und der insgesamt milden Witterung deutlich zurückgegangen.
Dennoch konnten wir durch eine vorausschauende Beschaffungsstrategie einen günstigen Gaspreis für Sie sichern, sodass Sie z.B. in dem Grund-versorgungstarif 5,2 ct/kWh (brutto) weniger zahlen, das ist eine Senkung um 33 Prozent zum Jahr 2023.
Bei einem Gasverbrauch von üblichen 20.000 kWh in einem Einfamilienhaus entspricht das einer Ersparnis von 1.040 € im Jahr.

Derzeit greift bei Erdgas noch der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dieser gilt seit Oktober 2022 und ist bis März 2024 befristet. Sollte der Gesetzgeber den regulären Steuersatz von 19 % vorzeitig einführen, werden wir die Preise gesetzeskonform auf den gültigen Steuersatz anpassen.

Unsere Tarifkunden sind von den Grenzen der Energiepreisbremsen weit entfernt, sodass von Seiten des Staates keine Entlastungsbeträge in 2024 mehr ausgezahlt werden.

In den nächsten Tagen schreiben wir Sie an und informieren über die geänderten Preise.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne persönlich im Kundenzentrum in der Lindenstraße 8 zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag        8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch                             
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Donnerstag
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Freitag                                   8.00 – 13.00 Uhr

                     

Neuer Preis der Gasspeicherumlage ab 01. Januar 2024

Die Trading Hub Europa GmbH (THE) hat die neue Gasspeicherumlage ab Januar 2024 veröffentlicht.

Die Gasspeicherumlage beträgt 1,86 €/MWh bzw. 0,186 ct/kWh (0,199 ct/kWh brutto).
Bis zum 31.12.2023 beträgt die Höhe der Gasspeicherumlage 1,45 €/MWh bzw. 0,145 ct/kWh (0,155 ct/kWh brutto).

Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2024.

„Im Markt ist ein Rückgang des Gasverbrauchs zu beobachten. Zusätzlich sind die Transitmengen niedriger als in der Vergangenheit. Dies führt insgesamt zu einer geringeren umlagefähigen Menge, was mit zu dem Anstieg der Speicherumlage beiträgt“, sagt Torsten Frank, Geschäftsführer der THE.

Die Bruttopreise beinhalten eine Umsatzsteuer von 7 %.

Die Stadtwerke Hünfeld GmbH sind verpflichtet, die aus dieser Umlage erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht im Unternehmen.

gez. Geschäftsleitung der Stadtwerke Hünfeld GmbH

Energiespartipps!

Aufgrund der aktuellen Energieknappheit (Gasmangellage, etc.) ist das Thema Energiesparen wichtiger denn je. Aus diesem Grund sind alle Bürger und Unternehmen aufgerufen aktiv zu einer Reduzierung des Energiebedarfs beizutragen. Mit den folgenden leicht realisierbaren Maßnahmen lässt sich der Energiebedarf bereits nennenswert reduzieren:

  • Mit einer Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius, lässt sich der Energiebedarf zur Raumheizung um etwa 6 % reduzieren.
  • Konsequentes Abschalten von Energieverbrauchen, wenn diese nicht genutzt werden, minimiert Stand-By-Verluste.
  • Kurzzeitige Stoßlüftungen statt länger gekippter Fenster in der Heizperiode reduzieren Wärmeverluste.
  • Einsatz energieeffizienter Geräte reduziert langfristig Energiebedarf und -kosten.

Weitere Tipps zur Energieeinsparung im Alltag finden Sie hier:

weisses Bild mit grünen Motiven einer halberrunden Weltkugel und darauf Fahrzeuge, Windräder und Bäume
roter Kreis THG Prämie sichern 65 €

E-Auto fahren und Prämie sichern!

Für das Jahr 2024 schon registriert?

Denken Sie daran, um die THG-Prämie jährlich zu kassieren, müssen Sie sich jedes Jahr neu registrieren!
Nähere Informationen rund um Ihre Prämie und die THG-Quote erhalten Sie hier.

Bäderbetrieb Hünfeld

Aktuell ist das Hallenbad für Sie geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Freibad öffnet am Sonntag, 14. Mai 2023.
Informationen zum Verkauf der Saisonkarten usw. finden Sie hier.

Das Hallenbad ist für Sie bis einschließlich Samstag, 13. Mai 2023 geöffnet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Hilfe & Schutz bei ungewolltem Anbieter- oder Tarifwechsel

Vermehrt kommt es in der letzten Zeit durch übergreifende Gespräche an der Haustür oder per Telefonanruf
zu ungewollten Abschlüssen und Wechseln der Energielieferanten oder Verträge.
Was tun, wenn Ihnen ein ungewollter Energievertrag untergeschoben wurde?
Hier finden Sie Hilfe und Hinweise, wie Sie sich schützen können.

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Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da.
Das Kundenzentrum in der Lindenstr. 8 ist für Sie geöffnet:

Montag und Dienstag8:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag8:00 – 18:00 Uhr
Freitag8:00 – 13:00 Uhr

Unser Team berät Sie gerne.

Störungsdienst:

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