Stand Januar 2024
Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas oder Wärme enden spätestens zum 31. März 2024. Der Gesetzgeber plant jedoch eine vorzeitige Erhöhung zum 01.03.2024. Danach beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 Prozent. Wir werden die Umsatzsteueränderung nach den staatlichen Vorgaben umsetzen.
Für das gesamte Jahr 2024 sind die Abschläge im Geschäftsbereich Gas/Wärme mit einem Steuersatz von 19 Prozent kalkuliert. Bei der nächsten Rechnungslegung berücksichtigen wir die zeitanteilig unterschiedlichen Umsatzsteuersätze. Sie brauchen nichts zu unternehmen, die Abgrenzung erfolgt über das Abrechnungssystem.
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