Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-EEG 2023) verpflichtet sind, u.a. Ihre Erneuerbare Anlage und/ oder auch Stromspeicher sowohl im Marktstammdatenregister als auch dem Netzbetreiber anzumelden.
Bei Nichterfüllung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall sind wir vom Gesetzgeber angehalten, bei Pflichtverstößen eine Kürzung der Förderung und/ oder gemäß EEG § 52 Ihnen als Anlagenbetreiber die zu zahlende Leistung in Rechnung zu stellen und diese an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abzuführen.
Für Fragestellungen rund um das Thema Sanktionen verweisen wir auf die FAQ der Bundesnetzagentur. Hier finden Sie unter der Überschrift „Sanktionszahlungen bei Pflichtverstößen gegen das EEG“ weitere Informationen.
Link FAQ: Solaranlagen und andere EE-Anlagen