„Wichtige Änderung beim Strom“

Neu ab 6. Juni 2025: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

An- und Abmeldungen im Strombereich sind nur noch im Voraus möglich

Was steckt hinter der Neuregelung?

Zum 6. Juni 2025 tritt in Deutschland eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Wechsel des Stromanbieters deutlich beschleunigt und für Verbraucher einfacher macht.

Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Der neue Prozess ermöglicht es, den Stromanbieter innerhalb eines Werktags zu wechseln. Sobald Sie sich bei einem neuen Anbieter anmelden, kann die Belieferung innerhalb von 24 Stunden starten.

Diese Änderung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 und hat das Ziel, mehr Flexibilität für Verbraucher zu schaffen – bei gleichzeitig schlankeren Abläufen im Energiemarkt.

Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert

Worauf Stromkunden jetzt achten müssen

Mit dem neuen Verfahren kommen auch neue Fristen:

  • Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr erlaubt.
  • Eine Anmeldung oder Abmeldung muss im Voraus beim jeweiligen Anbieter erfolgen.

Tipp: Auch beim Auszug gilt: Spätestens zwei Werktage vorher abmelden – sonst läuft der Vertrag weiter, selbst wenn Sie schon ausgezogen sind. Wird der neue Mieter nicht rechtzeitig aktiv, kann es sogar passieren, dass der Vormieter für dessen Strom zahlt.

Gilt das auch für Gas?

Nein – für Gasverträge ändert sich derzeit nichts.

Ein 24-Stunden-Wechsel ist hier nicht vorgesehen. Die bekannten längeren Fristen bleiben bestehen.

Wichtig: Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben von der Neuregelung unberührt.

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